Inhaltsbereich
Fr 09.06.2006
Förderung der Wohlfahrtspflege und der sozialen Infrastruktur in Deutschland
Die freie Wohlfahrtspflege als Gesamtheit aller sozialen Hilfen, die auf freiwilliger Grundlage und in organisierter Form geleistet werden, ist ein unverzichtbarer Teil der sozialen Gesellschaftsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Mit knapp 94.000 Einrichtungen und Diensten in den Arbeitsgebieten: Krankenhaussektor, Jugendhilfe, Familienhilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe und den Aus-, Fort- und Weiterbildungsstätten für soziale und pflegerische Berufe stellen die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der evangelischen Kirche in Deutschland, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland) in vielen Bereichen den größten Anbieter an sozialen Dienstleistungen. Darüber hinaus koordinieren und unterstützen sie Selbsthilfe- und Helfergruppen. Sie erschließen freiwillige private Hilfeleistungen, Spenden und ehrenamtliche Tätigkeit. Die Wohlfahrtsverbände arbeiten in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zusammen.
Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Einen Mittelpunkt für alle Bestrebungen auf dem Gebiet der sozialen Arbeit, insbesondere der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Gesundheitshilfe in der Bundesrepublik Deutschland bildet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. in Berlin. Er ist der zentrale Zusammenschluss der freien Träger sozialer Arbeit und der öffentlichen Träger (Bund, Länder, Landschaftsverbände, Landeswohlfahrtsverbände, Bezirksregierungen, Landkreise, Städte und Gemeinden). Aufgaben des Deutschen Vereins sind zum Beispiel die Erarbeitung von Empfehlungen für die Praxis der öffentlichen und freien sozialen Arbeit, die gutachterliche Tätigkeit auf dem Gebiet des Sozialrechts, die Förderung des Erfahrungsaustauschs und der internationalen Zusammenarbeit sowie die Beratung der Politik.
Beim Deutschen Verein und dem Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (ISS) ist das Observatorium für die Entwicklung der sozialen Dienste in Europa angesiedelt, das Länder übergreifende Entwicklungen analysiert und für die Entwicklung des Sozialen in Deutschland nutzbar macht.
Die Initiative Bürgerstiftungen
Die Initiative Bürgerstiftungen wurde auf Initiative der Bertelsmann Stiftung, der Körber- Stiftung, der Klaus Tschira Stiftung, des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen e.V. und des Bundesministeriums für Familie, Senioren Frauen und Jugend gegründet um den Bürgerstiftungsgedanken in Deutschland zu verbreiten. Aufgrund ihrer finanziellen und politischen Unabhängigkeit sind Bürgerstiftungen wie kaum eine andere Institution in der Lage, eine große Vielfalt gemeinnütziger Aktivitäten in einem Gemeinwesen zu fördern, drängende soziale Probleme zu bekämpfen oder ganz einfach die Lebensqualität vor Ort zu erhöhen.
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist seit 1973 neben der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, dem Deutschen Städtetag, der Industrie- und Handelskammer Berlin sowie dem Berliner Senat Stiftungsträger des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) und fördert die unabhängige Auskunfts- und Aufklärungsarbeit des DZI im Zusammenhang mit der Spenderberatung, denn Transparenz und Kontrolle des Spendenwesens haben im Interesse der Spenderinnen und Spender, der seriösen Hilfsorganisationen und des Staates besondere Bedeutung. Das DZI gibt unter anderem jährlich einen Spenden-Almanach heraus.
Auswandererberatung
Nach dem Auswandererschutzgesetz von 1975 ist die Auswandererberatung eine erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Gesetzgeber will verhindern, dass die Unwissenheit von Auswanderungswilligen über Zielländer ausgenutzt wird. Dies lässt sich nur durch ein solides Informationsnetz erreichen, und öffentliche und gemeinnützige Träger haben bundesweit Beratungsangebote geschaffen, bei denen Auslandsinteressierte objektiv und uneigennützig beraten werden (von Impfbestimmungen, Visumsvoraussetzungen bis zu sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften und der Arbeitsmarktsituation). Das Bundesverwaltungsamt (Referat II B 6 - Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige) erstellt in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt Länderberichte, die den Beratungsstellen für die individuelle Beratung zur Verfügung gestellt werden.
