Service-Angebote

Inhaltsbereich
Aufgaben
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Familie
Das Bundesministerium
- gestaltet Familienförderung, erfasst systematisch familienbezogene Maßnahmen und Leistungen und führt Wirkungsanalysen durch
- schafft bessere Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit
- entwickelt quantitative und qualitative Perspektiven für familienunterstützende Dienstleistungen
- unterstützt Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung
- regt familienunterstützende Initiativen vor Ort an (zum Beispiel Lokale Bündnisse für Familie)
- unterstützt die Träger der Familienarbeit (zum Beispiel Familienverbände, Familienbildung, Familienberatung, Familienselbsthilfe
Ältere Menschen
Das Bundesministerium
- startet Modellprojekte zur Förderung eines selbständigen Lebens von Seniorinnen und Senioren in der Gesellschaft und zur qualitätsvollen Hilfe und Pflege im Alter,
- verbessert die gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Beispiel durch das Altenpflegegesetz, das Heimgesetz und die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen,
- initiiert Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen seniorenpolitischen Handelns angesichts des demografischen Wandels,
- unterstützt die europäische und internationale Zusammenarbeit auf Regierungsebene sowie bei Verbänden und Institutionen, die sich für ältere Menschen engagieren,
- fördert Seniorenorganisationen, die ältere Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen und bei ihrem Engagement für Generationensolidarität unterstützen,
- unterstützt ältere Menschen, die ihr Erfahrungswissen in die Gesellschaft einbringen,
- fördert ein Modellprogramm "Generationsübergreifende Freiwilligendienste" zur Stärkung der Zivilgesellschaft
Gleichstellung
Das Bundesministerium
- erarbeitet federführend Bundesgesetze zur Durchsetzung der Gleichstellung und nimmt Einfluss auf die Gesetzesvorhaben anderer Bundesministerien, soweit sie Frauen- bzw. Gleichstellungsfragen berühren,
- entwickelt Programme und Initiativen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Arbeitswelt, Familie, Gesellschaft und Politik sowie zum Abbau von Gewalt gegen Frauen - auch mit Blick auf Frauen und Männer mit Migrationshintergrund,
- führt Forschungs- und Modellvorhaben durch und veröffentlicht sie,
- fördert und unterstützt die Frauenorganisationen sowie bundesweite Vernetzungen im Gleichstellungsbereich,
- leitet die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gegen Frauen sowie die bundesweite Arbeitsgruppe "Frauenhandel".
- verhandelt in den Gremien der Europäischen Union, des Europarates und der Vereinten Nationen Gleichstellungsthemen und -initiativen und setzt sich international für die Förderung der Gleichstellung ein,
- stellt Hilfen für Schwangere in Not- und Konfliktlagen zur Verfügung und setzt in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den gesetzlichen Auftrag zur Vermeidung und Lösung von Schwangerschaftskonflikten um.
Kinder und Jugend
Das Bundesministerium
- betreut federführend bestehende Bundesgesetze, zum Beispiel das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und das Jugendschutzgesetz,
- nimmt als Querschnittsaufgabe in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden sowie der öffentlichen Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen, vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich wahr,
- unterstützt und fördert überregionale und bundeszentrale freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen,
- wirkt bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der europäischen Jugendprogramme mit,
- beauftragt unabhängige Sachverständige, zur Lage von jungen Menschen in Deutschland zu informieren, und fördert entsprechende Forschungsvorhaben.
Zivildienst
Das Bundesministerium
- betreut die Gesetzgebung zum Kriegsdienstverweigerungsgesetz und zur Durchführung des Zivildienstes und entwickelt die Strukturen, in denen dieser staatliche Pflichtdienst bundesweit durchzuführen ist,
- übt die Fach-, Rechts- und Dienstaufsicht über das Bundesamt für Zivildienst aus, dem die Anerkennung, Heranziehung und Betreuung der Dienstpflichtigen ebenso obliegt wie die Anerkennung und Betreuung der Dienststellen, in denen der Zivildienst abgeleistet wird.
- regelt die Zusammenarbeit mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege, die den größten Teil der Zivildienststellen zur Verfügung stellen,
- regelt unter anderem die Geld- und Sachbezüge, Heilfürsorge, Unterhaltssicherung, Familienheimfahrten und Fortbildung für die Zivildienstleistenden.
Engagementpolitik und Wohlfahrtspflege
Das Bundesministerium
- hat die Initiative "ZivilEngagement: Miteinander-Füreinander" gestartet mit dem Ziel, bürgerschaftliches Engagement anzuerkennen und zu stärken und die Förderung passgenauer Angebote voranzutreiben. Im Rahmen dieser Initiative ist ein Expertenbericht zu zentralen Fragen der Engagementpolitik in Auftrag geben worden mit dem Ziel einer regelmäßigen Berichterstattung der Bundesregierung.
- hat einen Gesetzentwurf für ein Jugendfreiwilligendienstegesetz erarbeitet, das am 1. Juni 2008 in Kraft getreten ist.
- initiiert und koordiniert Projekte und Modellvorhaben für die Förderung des freiwilligen Engagements auch unter Berücksichtigung internationaler Aspekte,
- ist für die Förderung und Weiterentwicklung der individuellen, institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für das freiwillige soziale Jahr und das freiwillige ökologische Jahr einschließlich des Jugendfreiwilligendienstegesetzes verantwortlich.
- fördert die Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen sowie eine Reihe weiterer sozialer Verbände und Einrichtungen auf Bundesebene.
Anlagen
| Aktenplan des Ministeriums (.pdf, 284,6 KB) |


