Foto: Titelbild des Politikbereichs Kinder und Jugend: Foto von Gesichtern einer Gruppe Jugendlicher

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Di 08.07.2008

Kinder und Jugendliche schützen und stärken

Aufgabe des Staates ist es, Kinder und Jugendliche vor Gefahren und vor negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien zu schützen und sie fit zu machen für das Leben in einer komplexen Welt.

Neben den bestehenden Regelungen zum Jugendschutz ist auch die Förderung von Medienkompetenzen eine zentrale Herausforderung für die Politik. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Vermittlung von Medienerziehungskompetenz an Eltern und pädagogische Fachkräfte, damit sie Kinder und Jugendliche anleiten können, kompetent mit Medien umzugehen. Mit der 2003 gestarteten Initiative "SCHAU HIN! WAS DEINE KINDER MACHEN!" verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Öffentlichkeit für das Thema Kinder und Medien zu sensibilisieren.

Politik für Kinder und Jugendliche ist eingebettet in eine Politik für mehr soziale Gerechtigkeit. Wichtiger Baustein ist der Nationale Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010". Dabei handelt es sich um ein themen- und ressortübergreifendes Programm für eine zukunftsweisende Kinderpolitik bis ins Jahr 2010. Auch junge Menschen werden ihre Vorstellungen und Ideen dazu einbringen.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu verbessern. 2003 hat die Bundesregierung den "Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung" verabschiedet, der erstmals eine umfassende Gesamtstrategie festlegt, um Kinder und Jugendliche wirkungsvoll vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen. Der Aktionsplan verfolgt vier Ziele: die Weiterentwicklung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen, die Stärkung von Prävention und Opferschutz, die Sicherstellung der internationalen Strafverfolgung und
Zusammenarbeit sowie die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote. Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts und eine Stärkung des Schutzes kindlicher Opferzeugen durch das Opferrechtsreformgesetz wurden bereits umgesetzt.