Foto: Titelbild des Politikbereichs Zivildienst Fotoausschnitt von Händen, die einem älterne Menschen Schuhe binden

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Fr 14.11.2003

Gerechte Durchführung des Zivildienstes

Der Zivildienst beruht auf der allgemeinen Wehrpflicht nach § 12a Abs. 2 des Grundgesetzes. Er wird als Ersatz für den Grundwehrdienst geleistet und wird deshalb - wie dieser - in bundeseigener Verwaltung durchgeführt. Das Bundesamt für den Zivildienst in Köln (BAZ) ist die für das Anerkennungsverfahren der Kriegsdienstverweigerer und die Ableistung des Zivildienstes zuständige Behörde. Das BAZ ist dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachgeordnet, das innerhalb der Bundesregierung für den Zivildienst zuständig ist.

Um das Anerkennungsverfahren und die Organisation des Dienstes den sich mit der Zeit ändernden Umständen anzupassen, werden das Kriegsdienstverweigerungsgesetz (KDVG), das Zivildienstgesetz (ZDG) und weitere Gesetze und Verordnungen immer wieder entsprechend novelliert. Ebenso werden die vielfältigen Ausführungsbestimmungen, Richtlinien und Regelungen, die für einen geordneten Ablauf des Zivildienstes notwendig sind, wenn nötig, den sich verändernden Gegebenheiten angepaßt.

Auch Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts und anderer deutscher Gerichte sind für die Durchführung des Zivildienstes von Bedeutung. Informationen über aktuelle Gesetzesänderungen, Urteile und politische Entscheidungen finden Sie auf dieser Seite.