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Rechtliche Vorgaben für die Verwaltung
Mit der Strategie des Gender Mainstreaming werden die Ziele:
Gleichstellung und
Modernisierung verfolgt.
Über die Gestaltung und die Wahl einzelner, diesen Zielen angemessener Maßnahmen wird im politischen und gesellschaftlichen Diskurs entschieden. Die rechtlichen Vorgaben, durch welche die Verwaltung in ihrer Arbeit an das Ziel der Gleichstellung auf mehreren Ebenen gebunden ist, sind bereits das Ergebnis einer jahrzehntelangen Gleichstellungspolitik.
Allgemein ergibt sich die Zielvorgabe aus dem Grundgesetz; daneben für die Bundesverwaltung aus dem Bundesgleichstellungsgesetz. Dort findet sich auch die Vorgabe zur geschlechtergerechten Sprache. Weiter gibt es in der Bundesverwaltung eine Vorgabe zur geschlechtergerechten Repräsentation in Gremien.
In Europa ergibt sich das durchgängige Gleichstellungsziel aus dem EG-Vertrag und aus zahlreichen Gleichstellungsrichtlinien.
Spezifischere Vorgaben zur Gleichstellung in unterschiedlichen Sachgebieten finden sich in einzelnen Gesetzen, für das Arbeits- und Sozialrecht auch aus dem EG-Vertrag oder in den untergesetzlichen Normen.
Umfassende Hinweise zum Verbot der Diskriminierung in allen Lebensbereichen finden sich im internationalen Übereinkommen - CEDAW -, das in Deutschland ratifiziert worden ist und daher als einfaches Gesetz gilt.

