Titelgrafik Bundesregierung

Inhaltsbereich

Die Bundesregierung

Die Umsetzung von Gender Mainstreaming verlangt Nachhaltigkeit. Sie ist sicher keine leichte Aufgabe, aber sie bedeutet nicht nur für die Verwaltung, sondern für alle Organisationen im gesellschaftlichen Bereich, sei es im Bereich Politik, Wohlfahrt, Gesundheit, Kultur, Bildung etc., eine faszinierende und zeitgemäße Herausforderung.

Gender Mainstreaming macht eines ganz deutlich: Bei den Bemühungen um Gleichstellung zwischen Frauen und Männern, beim Abbau von Diskriminierung handelt es sich nicht um eine so genannte Frauenfrage, sondern um eine grundlegende Aufgabe jeder Gesellschaft, die um sozialen Fortschritt und die Einlösung verfassungsrechtlich verbriefter Ansprüche bemüht ist.

Mit Kabinettbeschluss vom 23. Juni 1999 hat die Bundesregierung auf der Grundlage des in Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG festgelegten Staatsziels die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip ihres Handelns anerkannt und beschlossen, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender Mainstreaming zu fördern. In Ausführung dieses Beschlusses wurde am 26.7.2000 in § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Verpflichtung aller Ressorts festgelegt, diesen Ansatz bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung zu beachten. Auch im Bundesgleichstellungsgesetz ist in § 2 der Grundsatz des Gender Mainstreaming verankert.

Zur Umsetzung dieser Vorgaben entwickelte das BMFSFJ ein Implementierungskonzept.