Titelgrafik Bundesländer/ Kommunen

Thüringen

Formale Umsetzungsgrundlage(n)

z.B. Gesetz, Verordnung, GGO, Kabinettbeschluss

  • Thüringer Verfassung Artikel 2 Abs. 2
  • Thüringer Gleichstellungsgesetz ThürGleichG) vom 3. November 1998
  • ThürGGO § 7 Abs. 3
  • Kabinettbeschluss 5. Juni 2007

Strukturen der Umsetzung; Steuerungsmechanismen; Verantwortlichkeiten

z.B. GM-Arbeitsgruppen, Steuerungs-, Lenkungsgruppen, Geschäftsstellen, Gender-Beauftragte; zentral - dezentral

  • entsprechend Kabinettbeschluss dezentrale Umsetzung im Rahmen der Ressortverantwortlichkeit
  • in jedem Ressort eine Gender-Koordinatorin oder ein Gender-Koordinator benannt
  • ressortübergreifende Koordination durch die Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann beim Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Form und Elemente des Umsetzungsverfahrens

z.B. durch eigenes GM-Konzept, Adaptierung von best practice, z.B. mit den Elementen

  • Vermittlung von Gender-Wissen, Schulungen, Weiterbildung
  • Initiierung und Auswertung von Pilotprojekten, Modellvorhaben oder Umsetzungsprojekten
  • Anwendung bestimmter methodischer Ansätze
  • Entwicklung von Instrumenten oder Handreichungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Sicherstellung der Nachhaltigkeit
  • Schulungen der Führungskräfte und Mitarbeiter
  • fachliche Beratung
  • ressortspezifische Aktionspläne
  • regelmäßige Berichterstattung

Nutzung von externem Sachverstand/externer Unterstützung bei der Prozesssteuerung bzw. bei der Umsetzung

z.B. wissenschaftliche Begleitung, flying experts, permanent begleitend, bei bestimmten Elementen

Einbeziehung externen Sachverstandes z. B. für Schulungen

Wechselwirkungen mit anderen Programmen und Institutionen

z.B. EU, ESF, Gemeinschaftsinitiativen, bilaterale internationale Zusammenarbeit, Auswirkungen auf Trägerlandschaft und Zuwendungsempfänger

Festschreibung der Beachtung des Gender-Mainstreaming-Prinzips in den Operationellen Programmen des Landes Thüringen zu ESF und EFRE