Titelgrafik Bundesländer/ Kommunen

Bayern

 

Formale Umsetzungsgrundlage(n)

z.B. Gesetz, Verordnung, GGO, Kabinettbeschluss

 

  • Art. 118 Abs. 2 Bayerischen Verfassung

  • 2 Ministerratsbeschlüsse
    - 25.07.2002: Grundsatz
    - 01.10.2002: rechtliche Verankerung

  • Geschäftsordnung der Staatsregierung

  • Geschäftsverteilung der Staatsregierung

  • Organisationsrichtlinien

  • Bekanntmachung über Stellung der Frauenbeauftragten

 

 

Strukturen der Umsetzung; Steuerungsmechanismen; Verantwortlichkeiten

z.B. GM-Arbeitsgruppen, Steuerungs-, Lenkungsgruppen, Geschäftsstellen, Gender-Beauftragte; zentral - dezentral

 

  • vor Ministerratsbeschlüssen Einrichtung einer Interministeriellen Arbeitsgruppe

  • klare Vorgaben des Ministerrats an alle Ressorts

  • starke Unterstützung der Staatskanzlei

  • entsprechend Ministerratsvorgabe: dezentrale Umsetzung im Rahmen der Ressortverantwortlichkeit

  • in den Ressorts zum Teil Arbeits-/Lenkungsgruppen

  • Controlling- und Berichtspflichten der Ressorts

  • Ministerrat überwacht Vollzug seiner Vorgaben (regelmäßige Berichterstattung gegenüber Ministerrat)

 

 

Form und Elemente des Umsetzungsverfahrens

z.B. durch eigenes GM-Konzept, Adaptierung von best practice, z.B. mit den Elementen

  • Vermittlung von Gender-Wissen; Schulungen; Weiterbildung

  • Initiierung und Auswertung von Pilotprojekten, Modellvorhaben oder Umsetzungsprojekte

  • Anwendung bestimmter methodischer Ansätze

  • Entwicklung von Instrumenten oder Handreichungen

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Sicherstellung der Nachhaltigkeit

 

  • Vorgabe der verstärkten geschlechtersensiblen Sichtweise, Begleitung und Überwachung der weiteren Umsetzung durch die politischen und verwaltungsmäßigen Spitzen

  • Informationsveranstaltungen für Führungskräfte, Schulungen, Aus- und Fortbildung von Beschäftigten und Vorgesetzten, Veranstaltungen zur geschlechtersensiblen Sichtweise (Sensibilisierungsphase)

  • Geschlechtsspezifische Erhebung der Daten, von denen anzunehmen ist, dass sie Rückschlüsse auf Ungleichheiten ermöglichen

  • Mit den Daten sollen Handlungsfelder aufgezeigt und im weiteren Ausbau der geschlechtersensiblen Sichtweise die unterschiedlichen Auswirkungen von Maßnahmen auf Frauen und Männer untersucht werden

  • Formulierung von konkreten Vorschlägen in den festgestellten Handlungsfeldern, welche geschlechtsspezifischen Verbesserungen denkbar und möglich sind

  • Auswahl der Projekte für geschlechtersensible Betrachtungsweise in bisherigen und künftigen Handlungsfeldern

  • Formulierung von Zielvorgaben innerhalb der relevanten Handlungsfelder

  • Umsetzung, Fortsetzung, Verstetigung und Ausbau der ausgewählten Projekte im jeweiligen Geschäftsbereich (Implementierungsphase)

  • Begleitung und Beobachtung der Vorhaben durch die Ressorts (Controlling)

  • Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse und erreichten Ziele nach angemessener Zeit, Sachstandsberichte der Ressorts,
    Bericht der Frauenbeauftragten an den Ministerrat (Evaluation).

 

 

Nutzung von externem Sachverstand/externer Unterstützung bei der Prozesssteuerung bzw. bei der Umsetzung

z.B.

wissenschaftliche Begleitung, flying experts, permanent begleitend, bei bestimmten Elementen

  • Verträge mit GM-kompetenten Beratern zur Prozessbegleitung wurden abgeschlossen; permanent begleitend, unterstützend und von Fall zu Fall.                                                       

 

 

Wechselwirkungen mit anderen Programmen und Institutionen

z.B. EU, ESF, Gemeinschaftsinitiativen, bilaterale internationale Zusammenarbeit, Auswirkungen auf Trägerlandschaftund Zuwendungsempfänger

  • z.T. Absicherung der geschlechtersensiblen Sichtweise i.R. von Verwaltungsneuorganisation (z.B. Zielvereinbarungen)

  • GM im ESF fest verankert (als Vorgabe, bei Projektierung und Erfolgskontrolle)

  • gegenwärtige Umsetzung von GM in vielen Bereichen staatlichen Handelns

  • genaue Wechselwirkungen und Auswirkungen erst nach erfolgter Erfolgskontrolle (durch Ministerrat)