Bremen
Formale Umsetzungsgrundlage(n) z.B. Gesetz, Verordnung, GGO, Kabinettbeschluss | Senatsbeschluss v. 19.02.2002 (Einf. d. GM, Gründung einer ressortübergreifenden AG) Senatsbeschluss v. 06.05.2003 (Konzept zur Implementierung des GM in die bremische Verwaltung) |
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Strukturen der Umsetzung; Steuerungsmechanismen; Verantwortlichkeiten z.B. GM-Arbeitsgruppen, Steuerungs-, Lenkungsgruppen, Geschäftsstellen, Gender-Beauftragte; zentral - dezentral | Ressortverantwortliche, Ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung der Zentralst. f. d. Verwirkl. d. Gleichberechtigung d. Frau und des Senators f. Finanzen. Anbindung an die Steuerungsgruppe "Verwaltungsreform" Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den einzelnen Ressorts |
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Form und Elemente des Umsetzungsverfahrens z.B. durch eigenes GM-Konzept, Adaptierung von best practice, z.B. mit den Elementen
| Eigenes Implementierungskonzept Fortbildungskonzept zentral und auf Ressortebene 2-jährige Pilotphase, Mindestens 1 Pilotprojekt je Ressort, danach ggf. flächendeckende Einführung des GM Unterstützung und Koordinierung durch die ressortübergreifende Arbeitsgruppe der Ressortverantwortlichen geschlechtsspezifische Datenerhebung regelmäßige Berichterstattung über den Senat an die Bürgerschaft (Parlament) Unterstützung durch die Zentralstelle f. d. Verwirklichung d. Gleichberechtigung d. Frau (ZGF) mit Expertenwissen
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Nutzung von externem Sachverstand/externer Unterstützung bei der Prozesssteuerung bzw. bei der Umsetzung z.B. wissenschaftliche Begleitung, flying experts permanent begleitend, bei bestimmten Elementen | empfohlen: wissenschaftliche Begleitung durch Universität und Hochschule sowie externe GenderexpertInnen |
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Wechselwirkungen mit anderen Programmen und Institutionen z.B. EU, ESF; Gemeinschaftsinitiativen bilaterale internationale Zusammenarbeit Auswirkungen auf Trägerlandschaftund Zuwendungsempfänger |
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