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Bremen

 

Formale Umsetzungsgrundlage(n)

z.B. Gesetz, Verordnung, GGO, Kabinettbeschluss

Senatsbeschluss v. 19.02.2002 (Einf. d. GM, Gründung einer ressortübergreifenden AG)

Senatsbeschluss v. 06.05.2003 (Konzept zur Implementierung des GM in die bremische Verwaltung)

 

 

Strukturen der Umsetzung; Steuerungsmechanismen; Verantwortlichkeiten

z.B. GM-Arbeitsgruppen, Steuerungs-, Lenkungsgruppen, Geschäftsstellen, Gender-Beauftragte; zentral - dezentral

Ressortverantwortliche, Ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung der Zentralst. f. d. Verwirkl. d. Gleichberechtigung d. Frau und des Senators f. Finanzen. Anbindung an die Steuerungsgruppe "Verwaltungsreform"

Verantwortung für die Umsetzung liegt bei den einzelnen Ressorts

 

 

Form und Elemente des Umsetzungsverfahrens

z.B. durch eigenes GM-Konzept, Adaptierung von best practice, z.B. mit den Elementen

  • Vermittlung von Gender-Wissen; Schulungen; Weiterbildung

  • Initiierung und Auswertung von Pilotprojekten, Modellvorhaben oder Umsetzungsprojekten

  • Anwendung bestimmter methodischer Ansätze

  • Entwicklung von Instrumenten oder Handreichungen

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Sicherstellung der Nachhaltigkeit

Eigenes Implementierungskonzept

Fortbildungskonzept zentral und auf Ressortebene

2-jährige Pilotphase, Mindestens 1 Pilotprojekt je Ressort, danach ggf. flächendeckende Einführung des GM

Unterstützung und Koordinierung durch die ressortübergreifende Arbeitsgruppe der Ressortverantwortlichen

geschlechtsspezifische Datenerhebung

regelmäßige Berichterstattung über den Senat an die Bürgerschaft (Parlament)

Unterstützung durch die Zentralstelle f. d. Verwirklichung d. Gleichberechtigung d. Frau (ZGF) mit Expertenwissen

 

 

 

Nutzung von externem Sachverstand/externer Unterstützung bei der Prozesssteuerung bzw. bei der Umsetzung

z.B.

wissenschaftliche Begleitung, flying experts

permanent begleitend, bei bestimmten Elementen

empfohlen:

wissenschaftliche Begleitung durch Universität und Hochschule sowie externe GenderexpertInnen

 

 

Wechselwirkungen mit anderen Programmen und Institutionen

z.B.

EU, ESF; Gemeinschaftsinitiativen

bilaterale internationale Zusammenarbeit

Auswirkungen auf Trägerlandschaftund Zuwendungsempfänger