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Hessen

 

Formale Umsetzungsgrundlage(n)

z.B. Gesetz, Verordnung, GGO, Kabinettbeschluss

Entsprechend der Erklärung im Regierungsprogramm 2003 bis 2008 vom 28.03.2003 ist das EU-Konzept zur Gleichstellungspolitik - Gender Mainstreaming - gemäß Kabinettbeschluss vom 23.05.2005 in die seit 01.06.2005 gültige GGO als § 1a (Chancengleichheit von Frauen und Männern) neu aufgenommen worden. Nach der Neufassung von § 38 Abs. 2 Satz 1 ist bei der Vorlage von Kabinettvorlagen zu den unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und Männern der Maßnahme im Vorblatt Stellung zu nehmen (Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 25/2005 S. 2206 ff.).

 

 

Strukturen der Umsetzung; Steuerungsmechanismen; Verantwortlichkeiten

z.B. GM-Arbeitsgruppen, Steuerungs-, Lenkungsgruppen, Geschäftsstellen, Gender-Beauftragte; zentral - dezentral

Die federführende Zuständigkeit liegt beim Hessischen Sozialministerium (HSM). Nach Umstrukturierung der Abteilung Frauenpolitik im HSM ist seit dem 15.09.2003 das Referat I 8 der Abteilung I (Zentralabteilung des HSM) mit den Aufgaben "Grundsatzfragen der Chancengleichheit, Gender Mainstreaming, Mentoring, Hessisches Gleichberechtigungsgesetz" das zuständige Fachreferat.
Die Umsetzung erfolgt in den Ministerien, der Staatskanzlei und der Landesvertretung (§ 1a GGO: "Die Ministerien, die Staatskanzlei und die Landesvertretung legen ihren Entscheidungen das Leitprinzip der Europäischen Union zur Chancengleichheit von Frauen und Männern - Gender Mainstreaming - zu Grunde.").

 

 

Form und Elemente des Umsetzungsverfahrens

z.B. durch eigenes GM-Konzept, Adaptierung von best practice, z.B. mit den Elementen

  • Vermittlung von Gender-Wissen; Schulungen; Weiterbildung

  • Initiierung und Auswertung von Pilotprojekten, Modellvorhaben oder Umsetzungsprojekten

  • Anwendung bestimmter methodischer Ansätze

  • Entwicklung von Instrumenten oder Handreichungen

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Sicherstellung der Nachhaltigkeit

 

  • Unterstützung der Fortbildung über Gender Mainstreaming in allen Ressorts und nachgeordneten Behörden
  • Rahmenkonzept zur Verwendung in der zentralen Fortbildung
  • Zusammenarbeit mit der zentralen Fortbildung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport über Konzepte und Durchführung zur ressortübergreifenden Schulung auf der Grundlage des Rahmenkonzepts und der Ressortabfragen
  • Durchführung zahlreicher Informationsveranstaltungen und -gespräche in unterschiedlichen öffentlichen Bereichen
  • Seit 2004 jährliche Fachtagung "Lobby für Chancengleichheit" des Hessischen Sozialministeriums
  • Bereitstellung von Informationen in den elektronischen Informationssystemen
  • Initiierung und Begleitung von Modellvorhaben
  • Unterstützung von Veranstaltungen und Projekten
  • Einrichtung eines Gender-Jour Fixe (vierteljährlich) für alle interessierten Personen als Kooperationsprojekt des Hessischen Sozialministeriums und der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung seit 2005
  • 2004 Gründung eines ressortinternen Arbeitskreises "Frauen- und Genderpolitik" im Hessischen Sozialministerium

 

 

Nutzung von externem Sachverstand/externer Unterstützung bei der Prozesssteuerung bzw. bei der Umsetzung

z.B.
wissenschaftliche Begleitung, flying experts
permanent begleitend, bei bestimmten Elementen

Für die Fortbildungen werden externe Expertinnen bzw. Experten engagiert.

Der Gender Jour Fixe wird von einer externen Gender - Expertin begleitet.

 

 

Wechselwirkungen mit anderen Programmen und Institutionen

z.B.
EU, ESF; Gemeinschaftsinitiativen
bilaterale internationale Zusammenarbeit
Auswirkungen auf Trägerlandschaftund Zuwendungsempfänger

  • Berücksichtigung der Chancengleichheit bei Förderprogrammen
  • Aufnahme der geschlechtsspezifischen (Gender)Ausrichtung als Qualitätsziel in die Anlage 2 der Rahmenvereinbarung über die Grundsätze der Neustrukturierung und Kommunalisierung der Förderung sozialer Hilfen in Hessen vom 14.12.2004, gültig ab 01.01.2005 (Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 12/2005 S. 1124 ff.)