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Herkunft und Entwicklung auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene

1985

  • Gender Mainstreaming wird auf der 3. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Nairobi als politische Strategie vorgestellt.

1994

  • Durch die Einsetzung eines Lenkungsausschusses für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern (CDEG), der für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung zuständig und direkt beim Ministerkomitee angesiedelt ist, wird das Gender-Mainstreaming-Konzept auf der Ebene des Europarats aufgegriffen.

  • In Schweden wird begonnen, Gender Mainstreaming auf nationaler, regionaler und kommunaler Politikebene umzusetzen. Gleichstellung wird nicht nur als Angelegenheit der Gleichstellungsministerin verstanden, sondern jedes Ministerium hat in seinem Zuständigkeitsbereich die Verantwortung dafür, dass Gleichstellungsaspekte alle Bereiche der Politik durchdringen. Gender Mainstreaming wird seitdem als Hauptmethode der schwedischen Gleichstellungspolitik begriffen.

1995

  • Auf der 4. Weltfrauenkonferenz in Peking wird das Prinzip in der verabschiedeten Arbeitsplattform verankert. Hieraus ergibt sich für alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung, in den jeweiligen nationalen Strategien zur Umsetzung der 4. VN-Weltfrauenkonferenz ein Konzept zur Implementierung von Gender Mainstreaming zu entwickeln.

  • Für die Arbeit der Vereinten Nationen ist die Beachtung und Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes seit der 4. Weltfrauenkonferenz, den gemeinsamen Schlussfolgerungen des Wirtschafts- und Sozialrates der VN "gender-perspective in all policies and programms in the UN system" und der darauf basierenden Resolution der Generalversammlung 52/100 bezüglich aller Maßnahmen und Programme verpflichtend.

1996

  • Die Europäische Union verpflichtet sich in der "Mitteilung der Europäischen Kommission zur Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politische Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft" dem neuen Ansatz des Gender Mainstreaming.

  • In Norwegen wird die Staatssekretärsebene der Ministerien zuständig für die Durchführung des Gender Mainstreaming. Zur Förderung und Kontrolle des Prozesses wird 1997 der "Ausschuss für Staatssekretäre" eingerichtet. Jedes Ministerium ist in seinem Bereich für die Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Konzeptes verantwortlich.

1997

  • Das Europäische Parlament empfiehlt in seiner Entschließung vom September 1997 als weitere Umsetzungsschritte die Schaffung geeigneter Koordinierungsstrukturen, die Erarbeitung von Bewertungskriterien, eine Überprüfung aller Legislativvorschläge auf die geschlechtsspezifische Dimension hin (Gleichstellungsprüfung), die Fortsetzung der Doppelstrategie (Gender Mainstreaming plus spezielle Fördermaßnahmen) und die Ausrichtung von Datenerhebungen und Statistiken nach geschlechtsspezifischen Kriterien.

1998

  • Veröffentlichung des ersten Fortschrittsberichts der Europäischen Kommission zu Gender Mainstreaming.

  • In den Niederlanden wird auf Regierungsebene ein Aktionsplan zum Gender Mainstreaming erarbeitet, der von 1999 bis 2002 umgesetzt werden soll. Alle Ressorts benennen jeweils mindestens drei konkrete Maßnahmen für die Umsetzung von Gender Mainstreaming.

  • In Finnland beschließt die Regierung eine 3-jährige Erprobungsphase von 1998 bis 2001 zur Einführung von Gender Mainstreaming.

  • Von nun an werden jährlich die beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU festgelegt. Sie basieren auf den folgenden vier Säulen:
    1. Verbesserung der Beschäftigungschancen
    2. Entwicklung des Unternehmergeistes
    3. Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
    4. Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt.

  • Die ÖTV beschließt, Gender Mainstreaming in der Tarifarbeit umzusetzen und setzt eine Gender-Beauftragte im Tarifsekretariat ein.

  • Die Landesregierung Niedersachsen beschließt, Geschlechterpolitik in alle Ressorts der Landesregierung zu integrieren. Das gesamte Kabinett wurde umfassend zu Gender Mainstreaming geschult.

  • Die Landesregierung Sachsen-Anhalt beschließt, bei jeder Kabinettvorlage zu prüfen, ob Frauen anders oder im stärkeren Maße als Männer betroffen sind. Jedes Ministerium führt diese Prüfung eigenverantwortlich durch.

1999

  • Verankerung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes in den beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU. Das bedeutet: Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen werden nicht nur im Rahmen der Säule 4 begriffen, sondern als Querschnittsaufgabe auch für die drei anderen Säulen definiert.

  • Mit Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages (EG-Vertrag) am 1. Mai wird der Gender Mainstreaming-Ansatz zum ersten Mal in rechtlich verbindlicher Form festgeschrieben. Art. 2 und Art. 3 Absatz 2 des EG-Vertrags verpflichten die Mitgliedstaaten zu einer aktiven Gleichstellungspolitik im Sinne des Gender Mainstreaming.

  • Das Bundeskabinett erkennt mit Beschluss vom 23.6.1999 die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip der Bundesregierung an und bestimmt, diese Aufgabe mittels der Strategie des Gender Mainstreaming zu fördern.

2000

  • Beginn des Programms der Bundesregierung "Moderner Staat - Moderne Verwaltung", das Gender Mainstreaming als einen der Leitgedanken aufgenommen hat.

  • In Niedersachsen wird die Fortbildungsreihe "Wie bringe ich Gender Mainstreaming ins Tagesgeschäft" begonnen. Gleichzeitig wird eine Planungsgruppe zur Umsetzung von Gender Mainstreaming eingesetzt.

  • Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt beschließt ein umfangreiches Konzept, wie Gender Mainstreaming in der Verwaltung praktiziert werden kann.

  • Konstituierung der interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming der Bundesregierung am 24.5.2000 zur Implementierung des Gender Mainstreaming in die laufende Arbeit aller Ressorts. Die Leitung liegt beim Staatssekretär des Bundesfrauenministeriums.

  • Die Gemeinsame Geschäftsordnung (GGO) der Bundesministerien wird am 26.7.2000 novelliert. Der neue § 2 GGO lautet: "Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist durchgängiges Leitprinzip und soll bei allen politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesregierung in ihren Bereichen gefördert werden (Gender Mainstreaming)".

  • Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern beschließen, Gender Mainstreaming in der Landesverwaltung umzusetzen.

2001

  • Alle Ministerien der Bundesregierung verpflichten sich, ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu Gender Mainstreaming zu schulen und mindestens ein Pilotprojekt zur Erprobung von Gender Mainstreaming durchzuführen.

  • Als erste Gewerkschaft verankert ver.di Gender Mainstreaming als Aufgabe in der Satzung (§ 5) und setzt ein Mann-/Frauteam als Genderbeauftragte beim Bundesvorstand ein.

  • Einweihung des Gender-Institutes GISA in Sachsen-Anhalt

  • In Hamburg wird ein Senatsbeschluss zur "Einführung und Umsetzung der Strategie des Gender Mainstreaming in die Hamburgische Landespolitik" verabschiedet.

  • Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes - BGleiG - am 05. Dezember 2001

2002

  • Der Senat der Freien Hansestadt Bremen beschließt ein Konzept zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in allen Bereichen der Politik.

  • Abschluss des Koalitionsvertrages zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 16. Oktober 2002. In Kapitel VII "Gleichstellung von Frauen und Männern" heißt es: "Gender Mainstreaming soll als Methode zur Umsetzung von Artikel 3 des Grundgesetzes in allen Ressorts der Bundesregierung nachhaltig verankert werden...".

  • Aktive Umsetzung der Strategie Gender Mainstreaming auf Ebene der Bundesländer.

  • Das Europäische Parlament gibt einen Initiativbericht zu Gender Budgeting in Auftrag.

2003

  • Auf Grundlage dieses Berichts fasste das Europäische Parlament im Juli 2003 die Entschließung "Gender Budgeting" - Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten". (Entschließung des Europäischen Parlaments zu "Gender Budgeting" - Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten (2002/2198(INI)); P5_TA(2003)0323, Gender Budgeting). Grundlage für den Beschluss sind u. a. der EG-Vertrag (Art. 2, 3 II, 13 u. 141 IV) und die Aktionsplattform der 4. Weltfrauenkonferenz (15.09.1995, Peking)

  • Errichtung des GenderKompetenzZentrums www.genderkompetenz.info als Forschungs- und Beratungseinrichtung an der Humboldt Universität zu Berlin, finanziert durch das BMFSFJ

  • Ressortübergreifende Arbeitshilfen und Checklisten zur Gesetzgebung, zur Erstellung von Berichten zur Ressortforschung und zur Öffentlichkeitsarbeit sowie das "Wissensnetz Gender Mainstreaming" werden erarbeitet und im Jahr

2004

  • auf der neuen Website des BMFSFJ www.gender-mainstreaming.net zur Verfügung gestellt
  • Fachkonferenz des BMFSFJ am 10. November 2004 "Gender Mainstreaming und Wissensnetz"

2005

  • April 2005 - Vergabe einer Machbarkeitstudie zu Gender Budgeting auf Bundesebene
  • Abschlussbericht einer Gruppe von Expertinnen und Experten beim Europarat zu Gender Budgeting            
  • Am 11. November wird der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD geschlossen. Dort heißt es unter VI Nr. 5 " Wir wollen die Gender-Kompetenz stärken und werden zur wirksamen Umsetzung von §2 GGO sicherstellen, dass dafür notwendige und angemessene Instrumente zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel das GenderKompetenzZentrum...".

2006