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Beteiligung als Ressource

Für die Umsetzung von Gender Mainstreaming ist Beteiligung mehrfach wichtig: 

  • die Beteiligung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, also die verwaltungsinterne Mitbestimmung und Beteiligung im weiteren Sinne,

  • die Beteiligung an Entscheidungen insbesondere in Gremien,
  • die allgemeine Beteiligung von fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern, deren Zusammenschlüssen, Vereinen und Verbänden, die im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter engagiert sind, und von gesellschaftlich relevanten Gruppen, die über fachpolitisches Wissen zur Gleichstellung verfügen. Auch Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger in Programmen verfügen vielfach über spezialisierte Kenntnisse in den unterschiedlichen Politikfeldern und können über vielfältige Formen der Beteiligung in die Facharbeit einbezogen werden.

Verwaltungsinterne Mitbestimmung und Beteiligung

Im Bereich der Internen Steuerung in der öffentlichen Verwaltung sind Beteiligungsformen und -verfahren grundsätzlich in den Vorschriften zur Personalvertretung geregelt. Den Erfordernissen der Gleichstellung von Männern und Frauen in der öffentlichen Verwaltung wird darüber hinaus durch das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten (BGleiG) von 2001 Rechnung getragen. Darin ist auch die Wahl einer Gleichstellungsbeauftragten vorgesehen, die bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle mitwirkt, in denen Gleichstellungsaspekte enthalten sind.

Verwaltungsexterne Beteilung von Bürgerinnen und Bürgern

Im Bereich der externen Steuerung in der öffentlichen Verwaltung enthält die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung (GGO) in § 47 die Verpflichtung zur Beteiligung von Nicht-Regierungsorganisationen und Expertinnen und Experten an der Rechtsetzung. Danach sind Zentral- und Gesamtverbände sowie Fachkreise rechtzeitig in Maßnahmen der Rechtssetzung einzubeziehen.Zur Strategie des GM gehört, dass die in den Konsultationsprozessen zu beteiligenden gesellschaftlich relevanten Gruppen grundsätzlich auch zu Gleichstellungs- und Geschlechteraspekten befragt werden. Daher sind neben den fachspezifischen Gruppen auch Frauen- und andere Verbände sowie weitere Expertinnen und Experten mit Gender-Kompetenz anzusprechen.
Im Bereich der Aktivierung Dritter in der öffentlichen Verwaltung sind mehrere Zugänge für die Beteiligung von Nicht-Regierungsorganisationen, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen vorgesehen.

Eine zwingende Verpflichtung zur Berücksichtigung der Gleichstellung bei der Beteiligung Dritter enthält das Bundesgremiengesetz (BGremBG) von 1994. Mit den Vorschriften des Gesetzes soll eine angemessene Repräsentanz beider Geschlechter in Vorständen, Beiräten, Kommissionen, beratenden Ausschüssen und anderen Gremien sichergestellt werden. Danach haben der Bund und andere am Besetzungsverfahren von Gremien Beteiligte darauf hinzuwirken, dass eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Gremien geschaffen oder erhalten wird. Die Vorschlagsberechtigten und entsendenden Stellen sind verpflichtet, für die von ihnen zu besetzenden Gremiensitze jeweils ein weibliches und ein männliches Mitglied vorzuschlagen. Soweit diese Auflage aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht erfüllt werden kann, ist das schriftlich zu begründen. Die berufende Stelle muss ihrerseits durch die entsprechende Auswahl unter den vorgeschlagenen Mitgliedern beider Geschlechter die Repräsentanz beider Geschlechter sicherstellen. Die Bundesregierung wird verpflichtet, dem Deutschen Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über den Anteil von Frauen in wesentlichen Gremien im Bereich des Bundes sowie über die Entsendung von Frauen in wesentliche Gremien außerhalb des Bereichs des Bundes vorzulegen.

Ein weiterer Zugang für die Beteiligung von Nicht-Regierungsorganisationen, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen wird bei der Entwicklung von Programmen oder Förderschwerpunkten eröffnet. Bei der Formulierung der inhaltlichen Schwerpunkte sind in der Umsetzung der Strategie des GM auch die gleichstellungspolitischen Aspekte zu berücksichtigen. Deshalb wird vom Beginn der Planung an der Diskurs mit dem Kreis der potentiellen Programm-Trägerinnen und Träger vorgesehen. Dazu gehört auch, dass nicht nur etablierte oder die traditionellen Institutionen und Unternehmen als Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger angesprochen und zuvor auch in die Abstimmung sowie Umsetzung eines Programms einbezogen werden, sondern auch Netzwerke, Vereine oder Initiativen mit entsprechender Gender-Kompetenz.

Eine Form der indirekten Beteiligung stellt die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im Allgemeinen und der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden im Besonderen dar. In der Öffentlichkeitsarbeit geht es darum, in der Gesellschaft für die Ziele der Gleichstellung zu werben, indem u.a. auch bei der Darstellung des Regierungshandelns der Strategie GM gefolgt wird.