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Diskriminierung als zentrale Kategorie

Gender Mainstreaming zielt auf Gleichstellung von Frauen und Männern in ihrer Unterschiedlichkeit. Mit verschiedenen Instrumenten und Arbeitshilfen können Maßnahmen entwickelt werden, mit denen das Ziel möglichst effizient verfolgt werden soll.
Ein wesentlicher Bestandteil von GM im Verwaltungshandeln ist es also

  • Diskriminierungen zu vermeiden,
  • dafür Sorge zu tragen, dass andere nicht diskriminieren.

Diskriminierung kann unterschiedlich aussehen. Die Orientierung auf "Gender" verlangt, insbesondere auf die sozialen, kulturellen und normativen Dimensionen von Geschlecht zu achten. Entscheidend ist, an die Geschlechtszugehörigkeit oder Geschlechterrollen keine Nachteile zu knüpfen. Nachteile sind gegeben, wenn Menschen Schaden zugefügt wird, wenn sie eine Chance nicht erhalten oder ausgegrenzt werden.

Folgende Arten von Diskriminierung werden unterschieden:

  • Direkte/unmittelbare Diskriminierung: Sie liegt vor, wenn eine Frau oder ein Mann ausdrücklich bzw. eindeutig benachteiligt wird, nur weil sie dem einen oder anderen Geschlecht angehören, zugeordnet werden oder einer stereotypen Vorstellung von Mann bzw. Frau nicht entsprechen. Worum es hier tatsächlich geht, illustrieren Beispiele.
  • Indirekte/mittelbare Diskriminierung: Sie liegt vor, wenn eine neutral wirkende Maßnahme tatsächlich gerade Frauen oder gerade Männer benachteiligt. Das wird europarechtlich definiert, ist aber auch in der Rechtsprechung deutscher Gerichte anerkannt. Auch dafür gibt es zahlreiche Beispiele.

Mittelbare Diskriminierung - die Definition des EG - Rechts
Richtlinie des Rates 97/80/EG
Es "liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen eines Geschlechts benachteiligen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind angemessen und notwendig und durch nicht auf das Geschlecht bezogene sachliche Gründe gerechtfertigt".
 
Beispiele für direkte/unmittelbare Diskriminierung
Ein Tarifvertrag setzt für Frauen und für Männer bei gleicher Arbeit unterschiedliche Löhne fest.
Ein Betrieb weist Männern regelmäßig andere Aufgaben zu als Frauen, weil sie diesen scheinbar besser gewachsen seien. (Stereotypisierung)
Ein Betrieb weist Männern regelmäßig andere Aufgaben als Frauen zu, weil Frauen "nun einmal dafür da seien". (Rollenzuweisung)
Ein Kollege schreibt einer Kollegin täglich mehrere e-mails mit Bemerkungen über ihre Figur, ihr Lächeln und ihr Auftreten sowie mit Einladungen zu Unternehmungen nach Dienstschluss. (Sexuelle Belästigung)
Ein Arbeitgeber unternimmt nichts gegen sexistische Bemerkungen und pornografischen Poster in einem Großraumbüro. (Sexuelle Belästigung in Form der feindseligen Arbeitsumgebung nach § 2 Beschäftigtenschutzgesetz)
Ein Gesetz verbietet es Arbeitgebern, Frauen in Nachtschichten zu beschäftigen. (Ausgrenzung. Eine solche Regelung wurde folglich - wegen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 GG - vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben)
Ein Gesetz verbietet es Frauen, in der Bundeswehr Dienst an der Waffe zu leisten. (Ausgrenzung. Die Regelung wurde folglich wegen Verstoß gegen Europarecht vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben)

Beispiele für indirekte/mittelbare Diskriminierung
Ein Gebäude verfügt über Toiletten für Männer mit je zwei geschlossenen Abteilen und vier Pissoirs und für Frauen mit je zwei Abteilen.
Ein Unternehmen verlangt von Männern und von Frauen angemessene Kleidung. Tatsächlich müssen Männer Anzug und Frauen Kostüm mit Rock tragen. Die neutrale Regelung fixiert also tradierte Rollenverständnisse. Ohne Rechtfertigung wäre sie, da neutral formuliert, mittelbar diskriminierend - und zwar für beide Geschlechter.
Eine Regelung sieht ohne eine arbeitszeitbezogene Begründung vor, dass Teilzeitbeschäftigte bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen dürfen. Teilzeitbeschäftigte sind mehrheitlich Frauen. Folglich liegt eine geschlechtsbezogene Diskriminierung vor.
Eine Regelung sieht vor, dass Menschen, die in einer Lebensgemeinschaft ohne Kinder über das höhere Einkommen verfügen, auch verpflichtet sind, bestimmte Abgaben für die Gemeinschaft allein zu tragen. Der größte Teil der Höherverdienenden sind Männer. Folglich liegt geschlechtsbezogene Diskriminierung vor.
Eine Ausführungsvorschrift legt fest, welche hygienischen Bedarfsartikel jedem Menschen - beispielsweise in Haft - grundsätzlich zur Verfügung stehen müssen. Rasierer werden genannt, Binden und Tampons nicht. Oder: Rasierer werden nicht genannt, Binden und Tampons schon. Es liegt geschlechtsbezogene Diskriminierung vor.

Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung
Als geschlechtsspezifische Arbeitsteilung wird die Einteilung der gesellschaftlich notwendigen Arbeit in bezahlte Erwerbsarbeit und unbezahlte Haus- und Familienarbeit und ihre Zuschreibung an Männer und Frauen bezeichnet. Sie ist eine der Ursachen für die ökonomische und soziale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern.
Ein konstitutives Element der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung ist die normative Zuschreibung von unterschiedlichen Lebenslagen für Frauen und Männer, mit denen ungeachtet der individuellen Interessen und der gelebten Realität die unentgeltliche Haus- und Familienarbeit als "weiblich" und die Ernährerrolle und damit die entgeltliche Erwerbsarbeit als "männlich" gelten.
Eine weitere Dimension der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, die in der Literatur zum Thema dokumentiert wird, zeigt sich in der Segregation des Arbeitsmarktes. In der vertikalen Segregation sind Machtpositionen geschlechtsspezifisch verteilt, in der horizontalen Segregation kann zwischen typisch "männlichen" und typisch "weiblichen" Berufen unterschieden werden.
In vielen gesellschaftlichen Bereichen dominiert trotz des sozialen Wandels und einer modernisierten Form der Arbeitsteilung weiter ein traditionelles Modell der Geschlechterverhältnisse. Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung weist, vor allem in den alten Bundesländern, Männern die Rolle des alleinigen Familienernährers und Frauen die Hausfrauenrolle zu. Dabei wird die "Normalerwerbsbiografie" einer Person mit kontinuierlicher Vollzeiterwerbstätigkeit und Freistellung von Haus- und Familienarbeit gleichgesetzt. Auch wenn in der früheren DDR Frauen weitgehend in die Erwerbsarbeit eingebunden waren, haben sie auch dort die Verantwortung für die Haus- und Familienarbeit weitgehend alleine getragen.
In Deutschland liegt dieses Modell vielen Regelungen, wie z.B. dem Rentenrecht und dem Steuerrecht, zugrunde. Auch infrastrukturelle Angebote, wie etwa die Betreuung von Kindern (z.B. schulische Zeitregelungen) und von alten und kranken Angehörigen gehen von diesem Modell geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung aus.
Dies hat einschneidende Konsequenzen für die eigenständige wirtschaftliche Absicherung von Frauen in Form von Benachteiligungen im Erwerbsleben, im Steuer- und im Rentensystem.

Sozialer Wandel
Die selbstverständliche Annahme traditioneller geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung ist aus unterschiedlichen Gründen immer weniger zutreffend. So haben Frauen in den letzten Jahrzehnten durch die Veränderung ihrer Lebenskonzepte, die zunehmend auf wirtschaftliche und soziale Selbständigkeit ausgerichtet sind, einen sozialen Wandel ausgelöst.
Dem Modell des alleinigen Familienernährers und der Hausfrauenehe wird das Modell einer Mitverantwortung und Mitbeteiligung an der Erwirtschaftung des Familieneinkommens entgegen gesetzt. Die Selbstverständlichkeit der männlichen Rolle des Familienernährers ist ebenfalls in Bewegung geraten.
Eine wichtige Rolle für das Auslaufen des traditionellen Familienmodells spielen auch die langfristigen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere die wachsende Erwerbsbeteiligung von Frauen.

Modernisierte Form der Arbeitsteilung
In Abkehr vom traditionellen Modell mit alleinigem Familienernährer und Hausfrauenehe hat sich das Modell der modernen Versorgerehe mit der Norm der männlichen Vollzeitbeschäftigung und weiblicher Teilzeit-Erwerbstätigkeit in der Phase aktiver Elternschaft entwickelt.
Auch diese Form der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung ermöglicht keine eigenständige wirtschaftliche Absicherung von Frauen, da weder die "alten" noch die "neuen" Lebenskonzepte eine wirtschaftliche Absicherung garantieren. Die moderne Variante des "Ernährermodells" birgt erhebliche Risiken, z.B. wenn die Beziehung scheitert oder Frauen nur diskontinuierlich erwerbstätig waren, z.B. aufgrund der unzureichenden Infrastruktur für Kinderbetreuung.
Des weiteren wirken sich die geschlechtsspezifischen strukturellen Benachteiligungen im Erwerbsleben, wie überproportional häufig befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigung, Minijobs oder ungeschützte Beschäftigungsverhältnisse negativ auf die Absicherung vor allem von Frauen aus.
Gerade für gut qualifizierte jüngere Frauen ist die Erwerbstätigkeit zu einer Alternative für Mutterschaft und Familienarbeit geworden.
Die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung gilt in den Sozialwissenschaften als grundlegendes Strukturelement der Gesellschaft. Die Auswirkungen auf Lebensverhältnisse, vor allem auf die von Frauen, sind durch die Frauenforschung untersucht und als Frauenpolitik auf die politische Agenda gesetzt worden. Die Auswirkungen der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung auf Männer beschäftigen zunehmend auch die Geschlechterforschung.
Aus den Daten der Zeitbudgeterhebung von 2001 wird wie schon in der ersten Erhebung von 1991/1992 deutlich, dass Männer nicht in gleichem Umfang in die Haus- und Familienarbeit eingestiegen sind wie umgekehrt Frauen in die Erwerbsarbeit (Soziale Ungleichheit). Frauen haben im früheren Bundesgebiet 1, 6  mal so viel Zeit für unbezahlte Arbeit aufgebracht, in den neuen Bundesländern 1, 4  mal so viel Zeit wie Männer. 2001 betrug der Zeitbudgeterhebung zufolge das Jahresarbeitsvolumen an unbezahlter Arbeit in Deutschland einschließlich der Wegezeiten 96 Mrd. Stunden gegenüber 56 Mrd.. Stunden bezahlter Arbeit. Der Wert der unbezahlten Arbeit im Haushalt, die vom Statistischen Bundesamt mit einem Nettostundenlohn von 7 € bewertet wird, beträgt 684 Mrd. Euro. www.destatis.de.

Literatur zum Thema Geschlechtsspezifische Arbeitsteilung
Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (Hrsg.), Andreß, Hans - Jürgen; Lohmann, Henning, Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung, 2000.
Bundesministerium für Familie und Senioren, Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Wo bleibt die Zeit? Die Zeitverwendung der Bevölkerung in Deutschland. Wiesbaden 1994.
Bundesregierung: Lebenslagen in Deutschland. Der erste Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung. Bonn 2001.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (Hrsg.): Sozialwissenschaftliche Frauenforschung in der Bundesrepublik Deutschland. Berlin 1994.
Geissler, Birgit: Arbeitsmarkt und Familie: Alte und neue gesellschaftliche Integrationsformen von Frauen. In: Zeitschrift für Sozialreform 11/12 1991.
Gerhard, Ute: Die soziale Unsicherheit weiblicher Lebenslagen. Perspektiven einer feministischen Sozialpolitikanalyse. In: Glatzer, Wolfgang (Hrsg.): Ansichten der Gesellschaft. Frankfurter Beiträge aus Soziologie und Politikwissenschaft. Opladen 1999.
Helwig, Gisela; Nickel, Hildegard, Maria (Hrsg.): Frauen in Deutschland 1945 - 1992. Bonn 1992.
Holst, Elke; Friederike, Maier: Normalarbeitsverhältnis und Geschlechterordnung. Sonderdruck aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 31. Jahrgang, 1998.
Veil, Mechtild; Prinz, Karin; Gerhard, Ute (Hrsg.): Am modernen Frauenleben vorbei. Verliererinnen und Gewinnerinnen der Rentenreform 1992. Berlin 1992.
Raabe-Kleeberg; Ursula: Frauenberufe - zur Segmentierung der Berufswelt. Bielefeld 1987.
Schweitzer, Rosemarie von: Einführung in die Wirtschaftslehre des privaten Haushalts, Stuttgart 1991.
 
Soziale Ungleichheit
Mit dem Begriff "soziale Ungleichheit" wird die ungleiche Verteilung und Bewertung von materiellen Ressourcen, der Zugang zu hoch bewerteten gesellschaftlichen Positionen und Privilegien und die damit verbundenen Lebenschancen von Individuen oder Bevölkerungsteilen in der Gesellschaft bezeichnet. Als Dimensionen "sozialer Ungleichheit" gelten u.a. Vermögen, Bildung, Stellung im Beruf, Qualifikation, Zugang zu Infrastruktureinrichtungen und Gesundheit.
Soziale Unterschiede sind für sich allein gesehen nicht negativ. Soziale Ungleichheit ist jedoch wie Gleichbehandlung oder Gleichstellung - ein normativer Begriff, der sich auf soziale Hierarchien bezieht. Diese sozialen Hierarchien, die Benachteiligung und Diskriminierung enthalten, sind systematisch und strukturell mit Merkmalen wie Geschlecht, Ethnie oder Familienstand verknüpft. Bei einem systematischen Zusammenhang zwischen einem Merkmal, wie beispielsweise Geschlecht, und einem darauf gegründeten erschwerten Zugang zu Ressourcen liegt Benachteiligung vor.

Soziale Ungleichheit und Geschlecht
Mit Verfahren und Instrumenten der geschlechtersensiblen Forschung (Frauenforschung, kritische Männerforschung, Geschlechterforschung/Gender Studies), des Gender Mainstreaming (GM) und insbesondere des Gender Budgeting kann soziale Ungleichheit identifiziert und bewertet werden. Typische Beispiele für die Ungleichheit zwischen Männern und Frauen sind empirisch belegt für die Einkommensgewinnung aus der Erwerbsarbeit, die Verteilung der unbezahlten Arbeit im Privathaushalt, die Repräsentanz von Männern und Frauen in der Öffentlichkeit und in Leitungsfunktionen und für den Gefährdungsgrad in Bezug auf Gewalt.
Sozialer Ungleichheit aufgrund von Geschlecht kann nicht durch formale Gleichbehandlung begegnet werden. Vielmehr müssen Maßnahmen und Programme so gestaltet sein, dass aus gegebener sozialer Ungleichheit als Ausgangslage keine Nachteile erwachsen. Genau darauf zielt auch GM.
Die soziale Ungleichheit zwischen den Geschlechtern ist empirisch nachgewiesen. Sie kann offenkundig oder versteckt sein. Von ausschlaggebender Bedeutung für die soziale Ungleichheit zwischen Frauen und Männern haben sich insbesondere die geschlechtsspezifische Arbeitsteilung, die Geschlechterhierarchie mit der Dominanz des Männlichen in allen Lebensbreichen und männliche Gewalt gegen Frauen erwiesen.


Beispiele
Beispiel 1: Ungleichheit zwischen Männern und Frauen nach Einkommen aus der Erwerbsarbeit.
Die über das Leben kumulierten Erwerbszeiten und Erwerbseinkommen von Frauen sind deutlich geringer als diejenigen von Männern. Das kumulierte Erwerbseinkommen von Frauen (Geburtsjahrgänge 1936 bis 1955) beträgt deshalb im Durchschnitt nur 42% des Männereinkommens (Bericht der Bundesregierung zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern, 2002:3. Drucksache 14/8952).

Daten
Durchschnittliche Bruttoverdienste nach Arbeitnehmer/-innengruppen und Geschlecht im produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit- und Versicherungsgewerbe (in €)

Jahr

Früheres Bundesgebiet

Neue Länder und Berlin-Ost

Arbeiter/-innen im produzierenden Gewerbe

 

Männer

Frauen

Männer

Frauen

1997

2.320

1.692

1.710

1.284

1998

2.372

1.738

1.743

1.330

1999

2.428

1.791

1.784

1.368

2000

2.499

1.841

1.822

1.410

2001

2.531

1.865

1.855

1.434

Angestellte im produzierenden Gewerbe, Handel, Kredit und Versicherungsgewerbe

 

Männer

Frauen

Männer

Frauen

1997

3.204

2.222

2.483

1.832

1998

3.270

2.281

2.539

1.894

1999

3.358

2.352

2.607

1.952

2000

3.448

2.428

2.668

2.006

2001 (1)

3.546

2.506

2.721

2.036

Quelle: Statistisches Bundesamt, Zahlenkompass 2002 für die Bundesrepublik Deutschland, S. 44 f. (1) ohne Angabe für Berlin. http.www.destatis.de] .

Erwerbstätige nach der normalerweise geleisteten Wochenarbeitszeit (in 1.000)

Jahr

Unter 15 Std.

15 - 20 Std.

21 - 35 Std.

36 - 40 Std.

41 Std. und mehr

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

Männer

Frauen

1999 (1)

503

1.868

338

2.237

1.657

2.793

13.921

7.654

4.239

1.192

2000 (2)

501

1.915

361

2.269

1.674

2.860

13.882

7.688

4.262

1.192

2001 (1)

525

2.029

379

2.405

1.733

2.944

13.962

7.726

4.031

1.083

Quelle: Statistisches Bundesamt, Zahlenkompass 2002 für die Bundesrepublik Deutschland, S. 35. (1) Mikrozensus, Stand April, (2) Mikrozensus Stand Mai http://www.destatis.de.

[Bericht der Bundesregierung zur Berufs- und Einkommenssituation von Frauen und Männern. Drucksache 14/8952, 2002, http://www.bundestag.de ]

Beispiel 2: Ungleichheit zwischen Männern und Frauen nach der durchschnittlich geleisteten bezahlten und unbezahlten Arbeit.
In der Zeitbudgeterhebung 2001 wird als Ergebnis festgehalten: Unbezahlte Tätigkeiten (in privaten Haushalten von und für die Familie) umfassen mehr Stunden als die bezahlte Arbeit. Frauen leisten mit knapp 31 Stunden (in der Woche) deutlich mehr unbezahlte Arbeit als Männer mit 19,5 Stunden. Bei der Erwerbsarbeit kehrt sich das Verhältnis um (Frauen: 12 Stunden, Männer: 22,5 Stunden). Dennoch zeigt sich unter dem Strich: die gesamte Zeitbindung durch die bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen ist bei Frauen mit 43 Stunden pro Woche durchschnittlich etwa eine Stunde höher als bei Männern mit 42 Stunden http://www.destatis.de.

Beispiel 3: Ungleichheit zwischen Männern und Frauen in Bezug auf ihre gesellschaftliche Anerkennung.
Soziale Unterschiede zwischen Frauen und Männern sind auch festzuhalten in Bezug auf ihre Repräsentanz in Leitungsfunktionen und in der Wahrnehmung von öffentlichen Ämtern.

Daten
Frauen im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Laufbahngruppen.

 

Laufbahngruppe

Frauenanteil in %

1993

1996

1999

2000

Höherer Dienst

14,5

16,8

19,6

20,0

Gehobener Dienst

29,7

32,1

32,5

31,9

Mittlerer Dienst

75,7

76,2

78,2

78,4

Einfacher Dienst

18,5

14,6

24,4

18,0

Insgesamt

39,2

40,3

43,4

42,2

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Wirtschaftsbericht 2001, S. 64

 

Frauen in der Politik (Angaben für 2001)

Land

Anteil in der Regierung

Anteil im Parlament

Schweden

50,0

45,0

Dänemark

42,9

37,1

Finnland

38,9

37,0

Deutschland

38,6

29,6

Niederlande

36,0

33,3

Großbritannien

32,9

17,1

Österreich

31,3

24,7

Frankreich

29,4

8,7

Luxemburg

28,6

16,7

Belgien

22,2

25,6

Irland

21,9

14,6

Spanien

17,6

27,1

Italien

14,1

10,2

Griechenland

12,5

10,3

Portugal

9,8

19,6

Total

24,7

20,6

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Wirtschaftsbericht 2001,S. 60 http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/br-wirtschaftsbericht-2001.pdf,property=pdf.pdf

 

Beispiel 4: Bedrohung durch männliche Gewalt
Zum Ausmaß der häuslichen Gewalt gegen Frauen gibt es für Deutschland noch keine wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnisse, eine repräsentative Erhebung im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird zurzeit ausgewertet. Im "Unicef Innocenti Digest" vom Juni 2000 sind Daten aus anderen vergleichbaren Industrieländern genannt:
Canada (Studie gilt wegen ihrer Repräsentativität als beispielhaft): 29 % der Frauen berichten, ab dem Alter von 16 Jahren von ihrem gegenwärtigen oder einem früheren Partner körperlich misshandelt worden zu sein.
Schweiz: 20 % der befragten Frauen berichten über Gewalterfahrungen.
Großbritannien: 25 % der Frauen berichten, dass sie im Verlauf ihres Lebens von ihrem Partner oder Expartner gestoßen oder geschlagen wurden.
USA: 28 % der Frauen berichteten von wenigstens einer Episode körperlicher Gewalt von ihrem Partner. 

Aus der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik für die Bundesrepublik Deutschland kann der Unterschied zwischen Frauen und Männer in Bezug auf ihren Gefährdungsgrad abgelesen werden. Der unterschiedliche Gefährdungsgrad der einzelnen Alters- und Geschlechtsgruppen wird deutlich, wenn die Opfer auf die Einwohnerzahl bezogen werden (je 100.000 Einwohner der jeweiligen Alters- und Geschlechtsgruppe). Es zeigt sich, dass das Risiko der männlichen Bevölkerung das der weiblichen mit Ausnahme der Sexualstraftaten erheblich übertrifft. Jugendliche und Heranwachsende sind besonders bei Körperverletzung, Raub und Straftaten gegen die persönliche Freiheit gefährdet. Sie bilden umgekehrt auch die statistisch am stärksten kriminalitätsbelasteten Altersgruppen. Das Risiko älterer Frauen ab 60 Jahre, Opfer eines Raubes zu werden, ist bei vollendetem Handtaschenraub relativ am höchsten.

Der Anteil weiblicher Tatverdächtiger war in den neuen Ländern mit 21,6 % (1999: 21,4 %, 1998: 21,3: 20,4 %, 1997: 20,4 %, 1996: 19,9 %) niedriger als in den alten Ländern mit Berlin mit 23,5 % (1999: 23,8 %, 1998: 23,8 %, 1997: 23,5%, 1996: 23,2 %).

Der durchschnittliche Anteil weiblicher Tatverdächtiger im gesamten Bundesgebiet betrug 23,1 % und wurde unter den aufgeführten Straftaten (Gruppen) nur beim Diebstahl ohne erschwerende Umstände mit über einem Drittel (34,7 %) der Tatverdächtigen (meist Ladendiebstahl), bei Betrug (26,3 %) sowie bei Beleidigung (24,5 %) überschritten. Demgegenüber stellen sich besonders Vergewaltigung einschließlich besonders schwerer Fälle der sexuellen Nötigung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Straftaten gegen das Waffengesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, Diebstahl unter erschwerenden Umständen sowie Raub als Straftaten mit in der Regel männlichen Tatverdächtigen dar.

Daten

Opfer und Täter in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik

2300

Straftagen gegen die persönliche Freiheit

vollendet

156 330

59,4

40,6

5,8

7,2

8,3

72,4

6,2

versucht

3 869

57,5

42,5

12,1

9,1

7,2

66,3

5,2

insg.

160 199

59,3

40,7

6,0

7,3

8,3

72,3

6,2

 

Geschlechtsverteilung der Tatverdächtigen bei den einzelnen Straftaten(Gruppen)

Schlüssel

Straftaten(Gruppen)

Tatverdächtige

insgesamt 100%

männlich

weiblich

Anzahl

in %

Anzahl

in %

0100+

0200

Mord und Totschlag

3.196

2.802

87,7

394

12,3

1110

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung §§ 177 Abs. 2,3 und 4, 178 StGB

5.888

5 818

98,8

70

1,2

2100

Raubdelikte

38.747

35 274

91,0

3 473

9,0

2220

Gefährliche und schwere Körperverletzung

133.939

117 309

87,6

16 630

12,4

2240

(Vorsätzliche leichte) Körperverletzung

230.750

198 627

86,1

32 123

13,9

2300

Straftaten gegen die persönliche Freiheit

128.590

114 140

88,8

14 450

11,2

3***

Diebstahl ohne erschwerende Umstände

620.992

405 643

65,3

215 349

34,7

4***

Diebstahl unter erschwerenden Umständen

133.176

121 153

91,0

12 023

9,0

5100

Betrug

373.809

275 479

73,7

98 330

26,3

5200

Veruntreuungen

26.400

20 909

79,2

5 491

20,8

5300

Unterschlagung

55.987

43 477

77,7

12 510

22,3

5400

Urkundenfälschung

61.301

50 482

82,4

10 819

17,6

6200

Widerstand gegen die Staatsgewalt und Straftaten gegen die öffentliche Ordnung

104.372

87 681

84,0

16 691

16,0

6300

Begünstigung, Strafvereitelung, Hehlerei und Geldwäsche

28.673

23 803

83,0

4 870

17,0

6400

Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr

14.624

11 719

80,1

2 905

19,9

6500

Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte

7.572

6 619

87,4

953

12,6

6710

Verletzung der Unterhaltspflicht

15.327

14 820

96,7

507

3,3

6730

Beleidigung

132.489

100 054

75,5

32 435

24,5

6740

Sachbeschädigung

168.366

149 777

89,0

18 589

11,0

6760

Straftaten gegen die Umwelt (StGB)

22.662

20 106

88,7

2 556

11,3

7100

Straftaten gegen strafrechtliche Nebengesetze auf dem Wirtschaftssektor

25.782

21 475

83,3

4 307

16,7

7250

Straftaten gegen das Waffengesetz und gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

22.973

21 775

94,8

1 198

5,2

7300

Rauschgiftdelikte (BtMG)

202 291

177 642

87,8

24 649

12,2

---

Straftaten insgesamt

2.286.372

1.757.400

76,9

528 972

23,1

Quelle: Bundeskriminalamt: Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2001, Bundesrepublik Deutschland, o.S.
http://www.bmi.bund.de/Annex/de_20088/Polizeiliche_Kriminalstatistik_als_PDF-Download.pdf