Interne Steuerung: Vewaltungsinterne Ansatzpunkte für Gender Mainstreaming
Der internen Steuerung in der öffentlichen Verwaltung dienen alle Maßnahmen, die auf die Optimierung der eigenen Arbeitsabläufe gerichtet sind. Hauptaufgaben der internen Steuerung sind die Personalentwicklung, also Personalauswahl, Beurteilungsverfahren, Fortbildungen usw., und die Organisationsentwicklung, u.a. die Festlegung von Arbeitsstrukturen und -abläufen, Beteiligung, Wissensmanagement. Personal- und Organisationsentwicklung sind gebunden an gesetzliche Vorgaben. In der Verwaltungsmodernisierung sind Personal- und Organisationsentwicklung zentrale Bausteine. Daher sind sie auch wichtige Ansatzpunkte für die Umsetzung von Gender Mainstreaming (GM). So haben im Rahmen des Reformprojektes "Moderner Staat-Moderne Verwaltung" beispielsweise alle Ressorts auf der Grundlage von gemeinsam vereinbarten Eckpunkten Personalentwicklungskonzepte erarbeitet. Im Rahmenkonzept zur Personalentwicklung im BMFSFJ wurde im Rahmen des Pilotprojektes GM in der Personalentwicklung GM systematisch umgesetzt.
Personalentwicklung als Teil der Verwaltungsmodernisierung
In der Bilanz zum Reformprogramm wurden für die moderne Verwaltung im Bereich "Interne Steuerung" folgende Ziele festgeschrieben:
- effiziente Strukturen durch Aufgabenkritik und modernes Management,
motivierte Beschäftigte durch Novellierung des Dienstrechts, Delegation von Verantwortung, Personalentwicklung.
Die Grundsätze für die Organisation der Bundesministerien sind in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) seit 2000 festgelegt. Dazu gehören:
- Flexibilität in der Organisation in Bezug auf gesellschaftliche Anforderungen,
- organisatorische Regelungen zur Unterstützung einer selbständigen, eigenverantwortlichen sowie kosten- und qualitätsbewussten Wahrnehmung der Aufgaben, gleichzeitig ein Beitrag zur Motivation und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
- eine an den aktuellen fachlichen Notwendigkeiten orientierte Organisations- und Personalentwicklung,
- angemessen große Organisationseinheiten bei wenigen Hierarchieebenen,
- Zusammenführung von Aufgabe, Kompetenz und Verantwortung auf der jeweiligen Bearbeitungsebene,
- Erprobung und gegebenenfalls Einführung von Steuerungs- und Führungsinstrumenten wie Leitbildern,
- Zielvereinbarungen, Controlling, Personal- und Organisationsmanagement, ebenso eine Kosten- und Leistungsrechnung in geeigneten Bereichen,
- Förderung von Verbesserungsvorschlägen.
Von den Leitungskräften wird gefordert, dass sie die Beschäftigten an Entscheidungen beteiligen, sie in ihrer Eigenverantwortung stärken und die Zusammenarbeit fördern.
Gesetzliche Vorgaben zur Personalentwicklung
Personal- und Organisationsentwicklung sind gebunden an gesetzliche Vorgaben.
Für die Personalentwicklung sind besonders wichtig das Dienstrecht einschließlich der Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern (rechtliche Vorgaben), die Bundeslaufbahnverordnung, einschlägige Verwaltungsvorschriften und die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst.
