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Gendermainstreaming in der Organisationsentwicklung

Als Organisationsentwicklung wird ein systematisches Vorgehen bezeichnet, innovative Ziele in einer Organisation zu entwickeln und sie strukturell zu verankern. Organisationsentwicklung umfasst eine Vielzahl von Methoden und Techniken der Veränderung in und von Organisationen im Rahmen einer Veränderungsstrategie unter Einbeziehung aller Beteiligten und deren Interessen; sie ist Bestandteil der Verwaltungsmodernisierung.

Die Strategie des Gender Mainstreaming (GM) in der Organisationsentwicklung der öffentlichen Verwaltung ist auf die faktische Gleichstellung von Männern und Frauen auf allen Handlungsfeldern von Politik und Verwaltung gerichtet. Das bedeutet:

  • bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und Organisationsstrukturen im öffentlichen Dienst die Unterschiede in den Lebensverhältnissen von Männern und Frauen, insbesondere ihre sozialen Verpflichtungen zu berücksichtigen;
  • in Bezug auf Männer und Frauen die Binnenstruktur des öffentlichen Dienstes fair zu organisieren und zu gestalten; dazu gehört die Gestaltung der konkreten Arbeitsbedingungen;
  • die Umsetzung von GM organisatorisch sicherzustellen.

Jedes Bundesministerium ist zuständig und verantwortlich für die Gleichstellungsorientierung aller im Ressort vertretenen Politikbereiche bzw. Handlungsfelder. In der Praxis der Bundesministerien werden daher neue Organisationsstrukturen geschaffen oder vorhandene Organisationseinheiten mit der Zuständigkeit für die Steuerung und Koordinierung der durchgängigen Anwendung von GM als Bestandteil des regelhaften Handlungsmusters in der Verwaltungsarbeit und ihrer Aufrechterhaltung und Optimierung beauftragt. Mit den Funktionen der Steuerung und Koordinierung werden sowohl Leitungskräfte als auch Beschäftigte auf der Arbeitsebene betraut. Gefordert sind:

  • Entscheidungskompetenzen, etwa auf der Ebene der Abteilungsleitung, um im Rahmen von Führungsverantwortung die Steuerungsfunktionen wahrnehmen zu können;
  • Fachkompetenzen, etwa auf der Ebene der Referate, um die ressortspezifischen fachlichen Anregungen aufgreifen und vermitteln zu können.

Aufgaben von Leitung/Steuerung und Koordination sind:

  • Kommunizieren, Steuern und Entscheiden im GM Prozess (Top Down);
  • das Aufgreifen von Initiativen und das Fortschreiben der Strategie des GM im Fachbereich des Ressorts;
  • Wissens-Management (zu Daten, Instrumenten, Strategien);
  • Ermittlung des Fortbildungsbedarfs zu Gleichstellung und zu den Instrumenten von GM sowie Organisation und Planung mit der für Fortbildung zuständigen Organisationseinheit,
  • Vernetzung zu Strategien des GM (mit anderen Ressorts, der öffentlichen Verwaltung im In- und Ausland, auf der Ebene der Europäischen Union, mit gesellschaftlichen Gruppen und Verbänden);
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Gleichstellungspolitik und den Ergebnissen der Umsetzung von GM im Ressort.

In den Bundesministerien wurden bei der Umsetzung von GM organisatorisch verschiedene Wege beschritten. Sie werden beispielhaft charakterisiert. Die verschiedenen Varianten werden außerdem auf Möglichkeiten und Probleme bei der Wahrnehmung der Aufgaben von Leitung, Steuerung und Koordination geprüft. Eine tabellarische Darstellung der Beispiele finden Sie hier

Bundesgleichstellungsgesetz (2001)

Ziele für die gleichstellungsorientierte Personal- und Organisationsentwicklung sind in § 1 des Gesetzes normiert. Danach geht es um:

  • den Abbau der Benachteiligung von Frauen,
  • die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen und
  • die sprachliche Gleichstellung von Männern und Frauen in allen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

In § 2 werden alle Beschäftigten verpflichtet, insbesondere auch die mit Vorgesetzten- und Leitungsaufgaben, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Diese Verpflichtung gilt als durchgängiges Leitprinzip in allen Arbeitsbereichen der Dienststelle und auch für die Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen.

Abschnitt 2 des Gesetzes enthält Maßnahmen zur Personalentwicklung einschließlich Fortbildung.

Abschnitt 3 des Gesetzes enthält Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit als Ziel für die Organisationsentwicklung in Bezug auf Arbeitszeiten und Beschäftigungsverhältnisse.

Novellierung der Bundeslaufbahnordnung (2002)

Sämtliche Vorschriften der Änderungsverordnung wurden auf ihre unterschiedlichen Wirkungen für Frauen und Männer hin geprüft und denkbare Unterschiede in der Begründung dargestellt. Das Ergebnis war, dass sich flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten für Behörden, z.B. Außendienstzeiten oder Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen gerade für Personen mit Familienpflichten günstig auswirken und dass soziale Verpflichtungen, die insbesondere Frauen haben, bei Einstellungen und Beförderungen berücksichtigt werden können.