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Die Rolle des e- Government

Mit E-Government wird die Einführung und Nutzung moderner digitaler Datenverarbeitungs-, Informations- und Kommunikationstechnologien in der öffentlichen Verwaltung bezeichnet:

  • in der Kommunikation der Verwaltung mit den Bürgerinnen und Bürgern und als elektronische Dienstleistungen, z.B. Informationsangebote auf Webseiten, elektronische Anträge, Kommunikation via E-Mail,
  • in der verwaltungsinternen Zusammenarbeit, z.B. Kommunikation durch E-Mail und Intranet.

E-Government ist wie die Strategie Gender Mainstreaming (GM) Teil der Verwaltungsmodernisierung. Beide Strategien sind in allen Aufgabenbereichen relevant und jeweils auch füreinander von Bedeutung. So lassen sich sowohl Zielallianzen als auch Synergieeffekte zwischen E-Government und GM identifizieren. Wie in allen Aufgabenbereichen und Handlungsfeldern der öffentlichen Verwaltung sind auch in die Gestaltung von E-Government Gender-Aspekte einzubeziehen.

Zielallianzen zwischen E-Government und Gender Mainstreaming

Mit modernen Informations- und Kommunikationstechniken werden Arbeitsroutinen verändert: Sie bedürfen neuer Organisationsformen (vgl. § 20 GGO), sie enthalten neue Anforderungen an das Personal und eröffnen neue Möglichkeiten der Kommunikation und des Umgangs mit Wissen. Ähnliches gilt auch für Gender Mainstreaming: Mit der Strategie werden Routinen verändert, Organisationsstrukturen angepasst und neue Anforderungen an die Beschäftigten in Bezug auf Gender-Kompetenz gestellt.

Zwischen E-Government und Gender Mainstreaming ergeben sich also Zielallianzen. Beide Strategien beinhalten:

  • die Chance und die Notwendigkeit Arbeitsabläufe und Organisationsstrukturen zu optimieren,
  • die Personalentwicklung zu intensivieren und
  • das Selbstverständnis der Verwaltung im "Sinne zunehmender Kundenorientierung" weiterzuentwickeln (BSI 2002, Kap. I., S. 3).

Gender Mainstreaming stellt insbesondere Anforderungen an das Fachwissen und die Kompetenz der Beschäftigten. Daher kommt der Verfügbarkeit von Wissen und Informationen für die Umsetzung dieser Strategie eine zentrale Bedeutung zu. Optimale Bedingungen für die effiziente Nutzung vorhandener Wissensressourcen können durch moderne Informationstechnologien im Rahmen des Wissensmanagements geschaffen werden. Hier ergeben sich Synergieeffekte.

Synergieeffekte

Mit E-Government kann die Implementierung von Gender Mainstreaming innerhalb der Verwaltung unterstützt werden durch:

  • moderne Technologien, die die Koordination von ressortinternen und ressortübergreifenden Arbeitsgruppen (z.B. Mailinglisten), den Austausch von Informationen und Erfahrungen (E-Mail, Anhängen von Dateien an E-Mails) sowie gemeinsame Arbeit an Dokumenten vereinfachen (z.B. Überarbeitungsfunktionen),
  • die Bereitstellung der Infrastrukturen für ein Wissensmanagement (Intranet), mit der Instrumente, Daten, Prozesserkenntnisse und neue Wissensressourcen (Datenbanken, Internet) erschlossen werden können.

Außerhalb der Verwaltung kann der Implementierungsprozess gefördert werden durch:

  • Informationen der Öffentlichkeit über Gender Mainstreaming (z.B. die spezielle Website der Bundesregierung www.gender-mainstreaming.net),
  • die Kommunikation mit der interessierten (Fach-)Öffentlichkeit (E-Mail, Diskussionsforen).

Mit Gender Mainstreaming kann die Implementierung von E-Government unterstützt werden.

In der externen Arbeit da:

  • Informations- und Interaktionsangeboten auf Männer und Frauen in den verschiedenen Zielgruppen zugeschnitten werden,
  • Gender Mainstreaming als Anwendungsfall für moderne Informationspolitik zu Querschnittthemen genutzt werden kann.

Verwaltungsintern kann die Implementierung von E-Government durch Gender Mainstreaming gefördert werden, indem:

  • die im Rahmen von E-Government notwendigen Schritte der Organisations- und Personalentwicklung diskriminierungsfrei gestaltet werden,
  • die Infrastrukturen des Wissensmanagements den Bedürfnissen der Beschäftigten entsprechend gestaltet werden,
  • Gender Mainstreaming ein komplexer Anwendungsfall ist, an dem die Implementierung und Weiterentwicklung von E-Government optimiert werden kann.

Literatur: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI, E-Government Handbuch, 2002, http://www.bsi.de/fachthem/egov/5.htm.

Gender - Aspekte des E-Government am Beispiel Internet

Für Inhalte und Formen der Kommunikation ist das Geschlecht der Kommunizierenden nicht nur im Kontext neuer Medien bedeutsam. Um diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Nutzung der Informations- und Kommunikationstechniken von Frauen und Männern zu schaffen und darüber hinaus beide Geschlechter gleichermaßen anzusprechen, ist Hintergrundwissen erforderlich - auch um Stereotypisierung zu vermeiden, die gerade in techniknahen Themen die Diskussion noch oft prägen.

Geschlechterdifferenziertes Wissen ist daher für eine an Zielgruppen orientierte Gestaltung von Internetauftritten von großer Bedeutung wie beispielsweise:

  • etwa 9 % der männlichen und 0,5 % der weiblichen Bevölkerung haben eine Rot-Grün-Schwäche oder -Blindheit
  • heute sind insgesamt rund 35 % der Nutzenden des Internets in der BRD weiblich. Ausschlaggebend für diese Entwicklung sind vor allem die jüngeren Nutzungsgruppen. In der Altersklasse der unter 20jährigen sind die Frauen mit 55,1 % sogar überdurchschnittlich vertreten. (Wiesner 2003).

Zu den Gender-Aspekten der neuen Medien hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung das Gender Mainstreaming Pilotprojekt "Neue Medien in der Bildung" durchgeführt. Die wissenschaftliche Begleitung des Projekts hat unter anderem erarbeitet:

Wissensmanagement bei Gender Mainstreaming

Durch die Einführung eines Wissensmanagements kann eine Infrastruktur für die Beschäftigten geschaffen werden, durch die sie unterstützt werden:

  • ihr Fachwissen geschlechterdifferenziert zu nutzen,
  • sich Gender-Kompetenz anzueignen,
  • sich vorhandene Informationsquellen - auch außerhalb der Verwaltung - zu erschließen, und damit zu vermeiden, das Rad neu zu erfinden, 
  • neue Formen der Zusammenarbeit innerhalb der Ressorts (s. § 10 (2) GGO) und zwischen den Ressorts zu entwickeln bzw. bestehende zu nutzen (s. § 20 GGO),
  • den Fundus an Wissen und Daten in der Ministerialverwaltung für die Anforderungen durch Gender Mainstreaming verfügbar zu machen.