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Aktivierung Dritter: Die Zusammenarbeit mit Dritten

Neben der externen Steuerung und der internen Steuerung ist ein dritter Aufgabenschwerpunkt der öffentlichen Verwaltung die Aktivierung Dritter. In diesem Bereich lassen sich alle Maßnahmen und Aktivitäten bündeln, die der Staat an Dritte, wie Unternehmen der Wirtschaft oder Nicht-Regierungsorganisationen richtet, damit sie an der Gestaltung gesellschaftlicher Vorgänge gestaltend mitwirken. Anstelle von direkten Interventionen werden meist mit finanziellen, manchmal auch mit immateriellen Anreizen Dritte aufgefordert oder ermächtigt, bestimmte Programme umzusetzen. Maßnahmen im Bereich der Aktivierung Dritter zielen daher immer auf Beteiligung, oft schon an der Entwicklung von Programmen, vor allem aber an ihrer Umsetzung und teilweise auch an der Evaluierung.

Zu den Handlungsfeldern im Aufgabenschwerpunkt Aktivierung Dritter gehören:

  • Öffentlichkeitsarbeit,

  • Förderprogramme,

  • Förderinstrumente.

Die Zielgruppen der Aktivierung Dritter sind vielfältig, Nicht-Regierungsorganisationen wie Verbände und Vereine, Einzelpersonen oder Unternehmen. Sie stellen die Gruppe der kompetenten und innovativen Personen und Akteure für Veränderungen und Neuerungen dar. Ihre Einbeziehung und Beteiligung in politische Entscheidungsprozesse zu einem frühen Zeitpunkt erhöht die Zielgenauigkeit der Entscheidungen und Maßnahmen. In den einzelnen Ressorts und deren Projektentwicklungen liegen breite und vielfältige Anwendungsmöglichkeiten von GM-Prüfinstrumenten (Instrumente und Arbeitshilfen), wie sie beispielsweise in der Praxis der Europäischen Sozialfonds - auch international - schon entwickelt worden sind.