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Gleichstellungsorientierung bei Programmen

Gewerbliche und gemeinnützige Träger in allen Politikbereichen erhalten öffentliche Mittel als Zuwendungen oder Subventionen, um politisch formulierte Ziele, für die im Wege der Haushaltsplanung Mittel im Haushalt eingestellt wurden, mit geeigneten Maßnahmen umzusetzen. Dies entspricht auch der Regelung in der GGO - Anlage 7 zu § 43 Abs. 1 Nr. 3, nach der bei der Rechtsetzung u.a. zu prüfen ist, ob private Dritte die Aufgaben erledigen können. Öffentliche Mittel fließen im Rahmen einer Vielzahl von Förderprogrammen auf der Ebene der Europäischen Union (in den Europäischen Strukturfonds), der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesländer sowie auf kommunaler Ebene. Die Förderprogramme sind in der Regel zeitlich begrenzt, werden u.U. wiederholt aufgelegt und haben wechselnde inhaltliche Schwerpunkte.

Förderprogramme sind ein zentrales Steuerungsinstrument der öffentlichen Verwaltung. Fast alle nationalen, europäischen und internationalen staatlichen Förderprogramme enthalten daher - in der Umsetzung von Gender Mainstreaming - in ihren Vergabekriterien Anforderungen an die Gleichstellungsorientierung. Häufig wird gefordert, Strukturen zur Förderung der Gleichstellung nachzuweisen. Es gibt allerdings Unterschiede in Ausdrucksweise, im Bedeutungsgrad und in der konsequenten Einhaltung und Nachprüfbarkeit.

Ein Beispiel für die Integration der Gleichstellungsorientierung in Förderprogramme bietet der Kinder- und Jugendplan des Bundes. In die Richtlinien zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) vom 19.12.2000 wurde die Verpflichtung zur Umsetzung von Gender Mainstreaming in den Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe aufgenommen http://www.bmfsfj/Politikbereiche/gleichstellung/did=5076.html.

Gender Mainstreaming in Förderprogrammen

Die Umsetzung von Gender Mainstreaming (GM) beginnt bereits bei der Entwicklung eines Förderprogramms. Das Programm wird auf der Fachebene der Verwaltung konzeptionell vorbereitet, im partnerschaftlichen Abstimmungsprozess mit internen und externen Projektpartnerinnen und -partnern erörtert und der Leitung zur politischen Entscheidung vorgelegt.

Die für die Programmentwicklung und -umsetzung zuständigen Fachkräfte benötigen dazu Gender-Kompetenz und qualitative und quantitative Daten zum Stand der Gleichstellung im jeweiligen Politikfeld sowie Instrumente wie Arbeitshilfen, Gender Impact Assesments (GIA) oder Checklisten. Diese Grundlagen können z. B. durch entsprechende Statistiken und Forschungsberichte oder Befragungen geschaffen und für alle Beteiligten gut zugänglich und in systematischer Form bereitgestellt werden. Beispiele für eine systematische Aufbereitung von Daten sind vom G.I.S.A. - Gender-Institut Sachsen-Anhalt http://www.g-i-s-a.de erarbeitet worden. Das Gender Kompetenz Zentrum an der Humboldt-Universität zu Berlin bietet eine kostenlose Erstberatung an für Umsetzung von GM in Programmen.  http://www.genderkompetenz.info. Marianne Weg, die Gender - Expertin, hat Leitsätze für die Praxis der Förderprogramme in der Verwaltung formuliert. Beispiele für die systematische Berücksichtigung von Gender Mainstreaming sind die Europäischen Strukturfonds und der Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Die Leitung (Führungsverantwortung) legt in der Umsetzung von GM in Förderprogrammen fest, dass

  • ein Förderprogramm auch die Gleichstellung von Frauen und Männern im Förderbereich zum Inhalt hat,
  • die Gesamtheit der Fördermittel nach den Maßstäben der Geschlechtergerechtigkeit verwendet wird (Gender Budgeting).

Ein Instrument zur Förderung der Gleichstellung bei Dritten ist die Auslobung von Preisen. So vergibt das BMFSFJ z.B. jährlich den Preis "Der familienfreundliche Betrieb" und prämiert damit familienfreundliche Maßnahmen, die über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehen und als Ausdruck von Engagement und Initiative der Unternehmen gewürdigt werden http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/gleich-stellung,did=3006.html. Der Preis wird seit 1992 alle vier Jahre an besonders engagierte Unternehmen und Organisationen verliehen, zuletzt im Jahre 2000 mit den Themenschwerpunkten "Väterförderung" und "Telearbeitsplätze". Die nächste Auszeichnung ist für das Jahr 2005 geplant mit den Themenschwerpunkten Arbeitszeitflexibilisierung und betrieblich geförderte Kinderbetreuung.

Mainstreaming in den Europäischen Strukturfonds 2000-2006
aus: Europäische Kommission, Technisches Papier 3, Einbeziehung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in die Strukturfondsmaßnahmen, März 2000:

Zweck dieses Berichts

Die allgemeine Strukturfondsverordnung für den Zeitraum 2000-2006 (Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds, Abl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1.) enthält ganz neue Regelungen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern. Im vorliegenden Dokument werden die formalen Anforderungen an die Einbeziehung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in die Pläne und Programme im Rahmen der Strukturfonds beschrieben, und es wird gezeigt, wie diese Anforderungen in der Entwicklungs- und Durchführungsphase berücksichtigt werden können. Das Dokument ergänzt das Vademecum (Planungsdokumente für die Strukturfonds im Zeitraum 2000-2006) und die dazugehörigen Arbeitspapiere (Siehe Arbeitspapier 2: Die Exante - Bewertung der Strukturfondsinterventionen, insbesondere Anhang IV; und Arbeitspapier 3: Indikatoren für die Begleitung und Bewertung, Fiche I (http://inforegio.cec.eu.int). der Europäischen Kommission zur Methodik.

Gleichstellung (Gender Mainstreaming): Eine rechtlich verankerte Verpflichtung

In den Bestimmungen der allgemeinen Strukturfondsverordnung zur Chancengleichheit finden wesentliche neue Verpflichtungen aus dem EG - Vertrag in der Amsterdamer Fassung ihren Niederschlag. Laut Artikel 2 des Vertrages ist die Gleichstellung von Männern und Frauen eine Aufgabe der Gemeinschaft, und gemäß Artikel 3 wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Um das zu erreichen, findet die Strategie des sogenannten "Gender Mainstreaming" Anwendung (siehe Tabelle 1).

Der Mainstreaming-Ansatz in den Strukturfonds bedeutet, dass nachhaltige und integrierte Anstrengungen unternommen werden, die in allen Mitgliedstaaten immer noch bestehenden Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern zu überwinden. Die Disparitäten, die nicht überall die gleiche Ausprägung haben, spielen in folgenden Zusammenhängen eine Rolle:

  • Erwerbslosen-, Arbeitslosen- und Langzeitarbeitslosenquoten;
  • Anteil an Vollzeit- und Teilzeitstellen und an atypischen Arbeitsverhältnissen;
  • Verdienst und Beschäftigungsbedingungen;
  • Gründung und Wachstum von Unternehmen;
  • Zugang zu Verkehrs- und anderen Dienstleistungen;
  • Teilung der unbezahlten Haus- und Familienarbeit.

Zwar mögen auch Männer geschlechtsspezifische Hindernisse erfahren, aber grundsätzlich benachteiligt sind Frauen. Einige Gruppen von Frauen haben besondere Schwierigkeiten, z.B. diejenigen, die Kinder und alte Menschen betreuen oder die in abgelegenen Gebieten und Randgemeinden wohnen.


Beitrag der Gleichstellung zur Wirksamkeit der Strukturfonds

Die Integration der Chancengleichheit in die Strukturfonds ist nicht nur aus rechtlichen Gründen geboten. Die Überwindung der Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt trägt zur Wirksamkeit der Pläne und Programme der Strukturfonds insgesamt bei. Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung sind nur durch die größtmögliche Mobilisierung aller Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Es besteht eine starke Synergie zwischen den Zielen der Strukturfonds und der Chancengleichheit für Frauen und Männer. Einige Beispiele:

  • Verbesserte Möglichkeiten zur Beteiligung von Frauen und Männern auf allen Ebenen des Arbeitsmarktes erhöhen Effizienz und Wirksamkeit der Investitionen in die Humanressourcen.
  • Bessere berufliche Qualifikationen und Fachkompetenzen von Frauen erhöhen die Produktivität und die Aussicht auf Beschäftigung und berufliches Fortkommen.
  • Die von Frauen entwickelten wirtschaftlichen Tätigkeiten sind häufig innovative Antworten auf Marktchancen und den örtlichen Bedarf.
  • Bessere Verkehrsverbindungen und Betreuungseinrichtungen öffnen mehr Frauen den Zugang zum Arbeitsmarkt und schaffen zugleich neue Arbeitsplätze.

Welchen Beitrag leisten die Strukturfonds zur Chancengleichheit für Frauen und Männer?

Zielsetzungen für die Chancengleichheit

In der allgemeinen Verordnung wird wiederholt festgestellt, dass die Strukturfonds zu den Zielen der Gemeinschaft im Hinblick auf die Chancengleichheit für Frauen und Männer beitragen müssen. Die Gemeinschaftspolitik kennt fünf Bereiche, in denen die Reduzierung von Ungleichheiten und die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern besonders wichtig sind:

  • Zugang zu und Teilhabe an allen Bereichen des Arbeitsmarktes;
  • allgemeine und berufliche Bildung, insbesondere im Hinblick auf Fachkompetenzen und berufliche Qualifikationen;
  • Gründung und Wachstum von Unternehmen;
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
  • ausgewogene Beteiligung an Entscheidungsprozessen.

Die allgemeinen Gleichstellungsziele im Rahmen eines gemeinschaftlichen Förderkonzepts, eines einheitlichen Programmplanungsdokuments oder eines operationellen Programms sollen die Bereiche spezifizieren, in denen Verbesserungen erreicht werden müssen, und quantifizierte Zielsetzungen festlegen. Darüber hinaus können spezifischere Gleichstellungsziele formuliert werden wie bessere Verdienst- und Arbeitsbedingungen für Teilzeitkräfte, bessere Infrastrukturen für das soziale und wirtschaftliche Leben oder die berufliche Anerkennung mitarbeitender Ehepartner in Familienbetrieben. Vieles hängt vom Charakter des Ziels oder Programms und von den nationalen oder regionalen Prioritäten ab.

Die Tabelle 2 zeigt einige Beispiele für mögliche Beiträge der Strukturfonds zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

http://europa.eu.int/comm/emplyoment_social/equ-opp/index_de.htm
http://europa.eu.int/comm/emplyoment_social/equ-opp/gender/gender_de.pdf

Die Mitgliedstaaten setzen die Vorgaben der ESF-Förderung ebenso wie die deutschen Bundesländer unterschiedlich um. Viele haben bereits Handreichungen entwickelt, wie genau Gleichstellung in die Strukturförderung zu integrieren ist, z.B. das Land Berlin http://www.berlin.de/strukturfonds/html/quer.html, das Land Brandenburg http://www.esf-brandenburg.de/land/land3_6.html. Sehr gute Informationen zum Thema sind in Österreich http://www.gem.or.at/de/index.htm zusammengestellt worden.

Im Auftrag des BMFSFJ wurde eine Checkliste zum Prüfverfahren von ESF-Projekten entwickelt (Gender Mainstreaming Checkliste von ESF-Projekten).

Leitsätze für die Praxis der Förderprogramme in der Verwaltung (Marianne Weg, Gender-Expertin)

Das Gleichstellungsziel wird in der Zielbeschreibung des Förderprogramms ausdrücklich formuliert und in den Förderrichtlinien entsprechend operationalisiert.

  • Quantitative Messziffern; dies ist eine Voraussetzung für die Evaluation des Programms. Sie dienen, soweit die Zielerreichung quantitativ messbar ist, zur Bestimmung des Grades der Zielerreichung.
  • Qualitative Zielvorgaben; insbesondere für die Ziele, die nicht quantitativ angegeben werden können.

Die Gleichstellungsziele werden in einem Ziel-Diskussionsprozess formuliert, gestützt auf empirisches Wissen zum Ist-Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern in dem Bereich, in dem das Förderprogramm angesiedelt ist. Der Ist-Stand wird mit Hilfe von Instrumenten der Gender-Analyse ermittelt.

Bei Analyse und Zieldiskussion wird auf die Beteiligung beider Geschlechter (als Expertinnen und Experten, als Akteurinnen und Akteure, als Betroffene) geachtet.

Wenn Zielgrößen in Quoten gefasst werden, ist zu prüfen, auf welche Grundgesamtheit die Quoten bezogen werden, z.B. indem folgende Fragen beantwortet werden:

  • Geben die statistisch erfassten Relationen von Frauen und Männer in der Grundgesamtheit (z. B. Langzeitarbeitslose) die reale Betroffenheit zutreffend wieder oder sind geschlechterspezifisch differierende Untererfassungen zu berücksichtigen?
  • Ist die Festlegung einer Quote im Programm entsprechend der Geschlechterrelation in der Zielgruppe für das angestrebte Ziel ausreichend oder schreibt sie bestenfalls die bisherigen Relationen z.B. auf dem Arbeitsmarkt fest und verhindert eine Verstärkung der Benachteiligung. Eine Zielsetzung mehr Frauen in IT-Berufen müsste z.B. zur Folge haben, dass in einem Ausbildungs-, Umschulungs- oder Weiterbildungs - Programm die Frauenquote höher sein müsste als die bei den Arbeitslosenzahlen der Zielgruppe, oder höher als der Frauenanteil im entsprechenden Beschäftigungssegment.
  • Zu prüfen ist auch, ob Zielgrößen über die Quotierung der Fördermittel wirksamer gesteuert werden können, d.h. in Form einer Kontingentierung des Programmvolumens (Gender Budgeting).

Die Kriterien für die Zielgruppenbeschreibung des Programms sind so festgelegt, dass sie weder Frauen noch Männer ausschließen - auch nicht mittelbar.

  • Sind beispielsweise formale Voraussetzungen, die Männer eher als Frauen erbringen können (längere Berufstätigkeit, bestimmter Abschluss usw.) tatsächlich zwingend für die Bestimmung der Programmziele und der Definition der Zielgruppe?
  • Hat das Kriterium "Leistungsbezug" als Voraussetzung in Programmen der Arbeitsverwaltung eine mittelbare Benachteiligung einer Gruppe von Frauen zur Folge? Daten zeigen, dass Frauen wegen des Einkommens des Ehemannes häufiger als Männer aus dem Leistungsbezug herausfallen oder als Berufsrückkehrerinnen nach einer längeren Familienphase keinen Leistungsanspruch haben.
  • Inwieweit sind bestimmte Kriterien der besonderen Benachteiligung "Männerkriterien" in dem Sinne, dass sie männertypische Benachteiligungen in den Mittelpunkt stellen, anders gelagerte frauenspezifische Benachteiligungen aber nicht als solche gewichten?
  • Beispielsweise wird in Programmen für benachteiligte Jugendliche (junge Männer und junge Frauen) auf das Kriterium "fehlender/schlechter Schulabschluss, Lernschwäche" abgehoben, während Mädchen auch bei guten Schulabschlüssen Schwierigkeiten haben, in Männern zugeschriebenen Bereichen einen Ausbildungsplatz finden.
  • Auch die Kriterien "Dauer der Arbeitslosigkeit" oder "Verfügbarkeit" können indirekt zum Ausschluss von Frauen aus Programmen des Arbeitsmarktes führen, da Frauen eher als Männer vorübergehend in der Stillen Reserve verschwinden oder dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, wenn/weil die Lösung der Kinderbetreuungsprobleme individuell der Frau überlassen wird.

Bei der Beschreibung des Förderungsbereiches (Art der Projekte, förderfähige Kosten) werden die mittelbaren und unmittelbaren Wirkungen auf Frauen und Männer überprüft.

Durch die Beschreibung des Fördergegenstandes dürfen nicht mittelbare Maßnahmen ausgeschlossen werden, durch die Frauen besonders gefördert würden. Hier ist zu klären, inwieweit die Beschreibungen ergänzt werden müssen, bzw. ob bereits die Erweiterung der Liste der Beispiele für die Präzisierung des Programms ausreicht. In diesem Zusammenhang ist auch zu überlegen, wie Erkenntnisse dazu gewonnen werden können (z.B. was fehlt bzw. durch welche Faktoren Frauen am Zugang zum Programm gehindert werden könnten).

Wenn durch die Förderphilosophie stark von Männern dominierte Branchen bevorzugt werden (z. B. klassische Technologiepolitik), dann sind zum einen innerhalb dieser Interventionen kompensatorische Maßnahmen für die Verbesserung der Chancen von Frauen notwendig. Außerdem muss das Förderspektrum gezielt erweitert oder umgebaut werden. Dies fällt in die Verantwortung der politischen Ebene - die Fachebene gibt dazu die erforderlichen Informationen und Hinweise. Die paritätische Quotierung von Frauen und Männern muss bzw. kann nicht in jedem Einzelprogramm das sinnvolle Ziel sein. Daher hat das einzelne Programm für sich gesehen seine Verpflichtung zur Umsetzung von GM erfüllt, wenn das "realistische Optimum" bei einem politisch vorgegebenen Programmschwerpunkt geleistet wird oder der Weg dorthin beschritten wird. GM wäre auf der Fachebene auch dann umgesetzt, wenn z.B. von zehn auf den Arbeitsmarkt zielenden Programmen acht schwerpunktmäßig in Männer - Beschäftigungsbereichen angesiedelt sind und innerhalb jedes dieser Programme - unter Beachtung der politisch gesetzten Schwerpunkte die Fachzuständigen gezielt (z.B. mit Angabe von quantitativen Zielgrößen) darauf hinwirken, dass auch mehr Frauen als zuvor Zugang erhalten und gefördert werden.

Bei der Festlegung des Förderzeitraums werden geschlechtsspezifische Lebenslagen, z.B. die Beschäftigungsbedingungen bei familiären Verpflichtungen durch die Möglichkeit zur Ausweitung der Laufzeit von Projekten berücksichtigt.
Dies ist bedeutsam, wenn im Sinne des GM eine größere Flexibilität und ein größeres Projekte - Spektrum innerhalb eines Programms möglich sein soll, um Frauen von Beginn an zu integrieren, statt zusätzlich Sonderprogramme für Frauen aufzulegen und damit ihre Lebenssituation als "Sonderfall" zu deklarieren. Ein Beispiel hierfür ist die Förderung der Teilzeit - Qualifizierung für Alleinerziehende.

Der Kreis der Zuwendungsempfänger wird so bestimmt, dass auch nichtklassische Träger, die besonders ausgeprägte Voraussetzungen für geschlechtergerechte Projekte aufweisen, gefördert werden können.
Dazu gehört, dass nicht nur etablierte oder die traditionellen Institutionen und Unternehmen als Zuwendungsempfänger angesprochen und zuvor auch in die Abstimmung sowie Umsetzung eines Programms einbezogen werden, sondern auch Netzwerke, Vereine oder Initiativen.

Die Antragsentscheidenden verfügen über Genderkompetenz und Genderwissen und gestalten das Antrags- und Entscheidungsverfahren so, dass Gleichstellungsrelevanz und -qualität der Projekte bei den Förderentscheidungen angemessen gewichtet werden.

Dazu gehört zum einen, dass die am Antrags- und Auswahlverfahren Beteiligten qualifiziert sind und in jeder Phase des Verfahrens GM umsetzen können. Zum anderen ist die Umsetzung von GM durch entsprechende Vereinbarungen für die Gestaltung des Prüf- und Entscheidungsprozesses einschließlich geeigneter Instrumente (Indikatorenkataloge, Checklisten) gewährleistet.

Beachtet wird, dass die Besetzung beteiligter Gremien (Beiräte, beratende Ausschüsse usw.) hinsichtlich Geschlechterrepräsentanz und Beteiligung gleichstellungspolitischer Expertinnen ausgewogen ist. Die Gremien werden von Beginn an in die Strategie des GM eingeführt und darauf verpflichtet.
Bei Programmen, in denen im Rahmen eines Wettbewerbs eine unabhängige Jury
über die Zuwendungen entscheidet, ist das Prinzip des GM über die Formulierung der Wettbewerbsbedingungen, die Auswahl der Mitglieder der Jury sowie - sofern erforderlich - durch Sensibilisierung und Qualifizierung der Jury-Mitglieder zu verankern. Im Vorfeld der Antragstellung sowie bei der Antragsberatung werden die Ansätze von GM unterstützt.

Es gibt verschiedenste Ansatzpunkte, um qualifizierte Projektkonzepte und -anträge zu unterstützen. Da es darum geht, die in den Förderprogrammen formulierten Ziele einschließlich des Ziels der Geschlechtergerechtigkeit umzusetzen, kann kein Interesse daran bestehen, dass Konzepte und Anträge umfangreich nachgebessert werden müssen, um wirklich die in den Förderrichtlinien vorgegebenen GM Kriterien zu erfüllen. Deshalb sind für den Start von GM in einem neuen oder bereits bestehenden Programm Informationsmaterialien, welche die Praxis des GM auf das Programm bezogen veranschaulichen und erklären, ebenso wichtig wie Informationsbesprechungen mit dem Kreis der Programm-Träger und direkte Beratung der Zuwendungsempfänger durch die hierfür Zuständigen.

Bei der Steuerung des Förderprogramms bleibt auch die Umsetzung von Gender Mainstreaming im Blick.
Die Methoden der Steuerung der Förderung und der Interventionen sind verschieden anzusetzen, je nachdem wer mit der operativen und inhaltlichen Umsetzung des Förderprogramms betraut wird.
Für große Programme werden häufig externe Programmgeschäftsstellen, Projektträger oder auch nachgeordnete Behörden mit der Abwicklung beauftragt. Es ist klar, dass auch sie Genderkompetenz aufweisen bzw. durch Qualifizierung erwerben müssen. Je nach der Art des Programms und der generellen Programmsteuerung sind objektive Kriterien und Evaluationsverfahren (Standards) zur kurz-, mittel- und langfristigen Steuerung der Umsetzung von GM zu gestalten, und zwar sowohl in den einzelnen Projekten als auch im gesamten Förderprogramm (GM-Checkliste zum Prüfverfahren von ESF-Projekten des BMFSFJ).

Ein wesentliches Steuerungsinstrument auch und gerade für die erfolgreiche Umsetzung der neuen Anforderung des GM sind regelmäßige Umsetzungsbesprechungen der für die Programmabwicklung Zuständigen mit den Zuwendungsempfängern.
Die an der Umsetzung der Förderprogramme beteiligten Organisationen und Akteure (staatlich, nichtstaatlich) setzen Gender Mainstreaming auch in ihrem eigenen Tätigkeitsbereich eigenständig um und bieten damit positive Voraussetzungen.

Für die Mehrzahl der Zuwendungsempfänger und sonstigen Akteure im jeweiligen Programmfeld ist GM nicht allein aufgrund dieses konkreten Programms relevant. Für staatliche Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts wie z.B. Kommunen oder die Arbeitsverwaltung gilt das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes. Der Amsterdamer Vertrag bezieht ausdrücklich alle politischen Ebenen in die Verpflichtung zu gleichstellungsfördernder Politik ein. Viele öffentliche Verwaltungen sind darüber hinaus durch Fachgesetze oder durch politische Beschlüsse des zuständigen Parlamentes zur Umsetzung von GM in ihrem Zuständigkeitsbereich verpflichtet.

Zahlreiche nicht - staatliche Organisationen - darunter viele, die aus öffentlichen Mitteln Zuwendungen erhalten - haben begonnen, GM aufgrund eigener Entscheidung zu implementieren. Dieser Prozess kann durch eine entsprechende Ausgestaltung der Förderprogramme und ihrer inhaltlichen und organisatorischen Abwicklung unterstützt werden im Sinne der Aktivierung Dritter.
Es ist wichtig, diese eigenständigen Grundlagen der Zuwendungsempfänger für GM zu kennen und mit aufzugreifen.

Auf der anderen Seite ist vorausschauend nach internen und externen Informationsdefiziten, Motivationsschwächen oder Blockaden bei den Beteiligten zufragen. Sie können durch geeignete Maßnahmen bei der Information und Werbung für das Programm, bei der Beratung der Antragstellenden, durch spezifische Auflagen für die Organisation/den Träger sowie durch entsprechend gestaltete Umsetzungsbegleitung abgebaut werden. Viele Organisationen und Träger werden aus verschiedenen Zuwendungsprogrammen (des Bundes, der EU, der Länder) gefördert. Deshalb wird es wesentlich zur Akzeptanz und zum Umsetzungserfolg beitragen, wenn die Art und Weise, wie Genderkriterien und Auflagen von GM (z.B. Datenevaluierung) in Zuwendungsrichtlinien eingebaut sind, möglichst abgestimmt wird zwischen den verschiedenen Programmen. Hier liegt eine Kooperationsaufgabe für Programmverantwortliche.

Instrumente in der Privatwirtschaft

Für die Privatwirtschaft wurden mit Qualitätsprädikaten in Bezug auf Gleichstellung Instrumente entwickelt als Anreiz für die Implementierung von Maßnahmen zur Chancengleichheit, welche über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehen. Die beiden etablierten deutschen Prädikate sind:

Beide Qualitätsprädikate haben ähnliche Kontrollprinzipien. Durch den erneuten Erwerb des Prädikats im zwei bis dreijährigem Turnus wird ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess in den teilnehmenden Betrieben eingeleitet.

Für größere Unternehmen gelten die Qualitäts - Prädikate inzwischen als Image fördernde Maßnahmen. Nach außen und innen gleichzeitig präsentieren sie ein Personalmanagement, das sich durch aktives Engagement hinsichtlich der Entwicklung von Chancengleichheit auszeichnet.