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Gender Mainstreaming in Europa

Artikel 2 EGV (Auszug)
Aufgabe der Gemeinschaft ist es, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Artikel 3 Abs. 2 EGV (Auszug)
Bei allen in diesem Artikel genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern.
Entwurf eines Vertrags über eine Verfassung für Europa
(18. Juli 2003)
Artikel 3: Die Ziele der Union
(1) Die Union ... bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes.