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Diskriminierung

Folgende Arten von Diskriminierung werden unterschieden:

  • Direkte/unmittelbare Diskriminierung: Sie liegt vor, wenn eine Frau oder ein Mann ausdrücklich bzw. eindeutig benachteiligt wird, nur weil sie dem einen oder anderen Geschlecht angehören, zugeordnet werden oder einer stereotypen Vorstellung von Mann bzw. Frau nicht entsprechen. Worum es hier tatsächlich geht, illustrieren Beispiele.
  • Indirekte/mittelbare Diskriminierung: Sie liegt vor, wenn eine neutral wirkende Maßnahme tatsächlich gerade Frauen oder gerade Männer benachteiligt. Das wird europarechtlich definiert, ist aber auch in der Rechtsprechung deutscher Gerichte anerkannt. Auch dafür gibt es zahlreiche Beispiele.
    Indirekte/mittelbare Diskriminierung: Sie liegt vor, wenn eine neutral wirkende Maßnahme tatsächlich gerade Frauen oder gerade Männer benachteiligt. Das wird europarechtlich definiert, ist aber auch in der Rechtsprechung deutscher Gerichte anerkannt. Auch dafür gibt es zahlreiche Beispiele.

Mittelbare Diskriminierung - die Definition nach EG-Recht (Richtlinie des Rates 97/80/EG)
Es liegt eine mittelbare Diskriminierung vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren einen wesentlich höheren Anteil der Angehörigen eines Geschlechts benachteiligen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind angemessen und notwendig und durch nicht auf das Geschlecht bezogene sachliche Gründe gerechtfertigt.
 
Beispiele für direkte/unmittelbare Diskriminierung

Ein Tarifvertrag setzt für Frauen und für Männer bei gleicher Arbeit unterschiedliche Löhne fest.
Ein Betrieb weist Männern regelmäßig andere Aufgaben zu als Frauen, weil sie diesen scheinbar besser gewachsen seien. (Stereotypisierung)
Ein Betrieb weist Männern regelmäßig andere Aufgaben als Frauen zu, weil Frauen nun einmal dafür da seien. (Rollenzuweisung)
Ein Kollege schreibt einer Kollegin täglich mehrere E-mails mit Bemerkungen über ihre Figur, ihr Lächeln und ihr Auftreten sowie mit Einladungen zu Unternehmungen nach Dienstschluss. (Sexuelle Belästigung)
Ein Arbeitgeber unternimmt nichts gegen sexistische Bemerkungen und pornografischen Poster in einem Großraumbüro. (Sexuelle Belästigung in Form der feindseligen Arbeitsumgebung nach § 2 Beschäftigtenschutzgesetz)
Ein Gesetz verbietet es Arbeitgebern, Frauen in Nachtschichten zu beschäftigen. (Ausgrenzung. Eine solche Regelung wurde folglich - wegen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 2 GG - vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben).
Ein Gesetz verbietet es Frauen, in der Bundeswehr Dienst an der Waffe zu leisten. (Ausgrenzung) Die Regelung wurde folglich wegen Verstoß gegen Europarecht vom Europäischen Gerichtshof aufgehoben.)

Beispiele für indirekte/mittelbare Diskriminierung

Ein Gebäude verfügt über Toiletten für Männer mit je zwei geschlossenen Abteilen und vier Pissoirs und für Frauen mit je zwei Abteilen.
Ein Unternehmen verlangt von Männern und von Frauen angemessene Kleidung. Tatsächlich müssen Männer Anzug und Frauen Kostüm mit Rock tragen. Die neutrale Regelung fixiert also tradierte Rollenverständnisse. Ohne Rechtfertigung wäre sie, da neutral formuliert, mittelbar diskriminierend - und zwar für beide Geschlechter.
Eine Regelung sieht ohne eine arbeitszeitbezogene Begründung vor, dass Teilzeitbeschäftigte bestimmte Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen dürfen. Teilzeitbeschäftigte sind ganz mehrheitlich Frauen. Folglich liegt eine geschlechtsbezogene Diskriminierung vor.
Eine Regelung sieht vor, dass Menschen, die in einer Lebensgemeinschaft ohne Kinder über das höhere Einkommen verfügen, auch verpflichtet sind, bestimmte Abgaben für die Gemeinschaft allein zu tragen. Der größte Teil der Höherverdienenden sind Männer. Folglich liegt geschlechtsbezogene Diskriminierung vor.
Eine Ausführungsvorschrift legt fest, welche hygienischen Bedarfsartikel jedem Menschen - beispielsweise in Haft - grundsätzlich zur Verfügung stehen müssen. Rasierer werden genannt, Binden und Tampons nicht. Oder: Rasierer werden nicht genannt, Binden und Tampons schon. Es liegt geschlechtsbezogene Diskriminierung vor.