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Inhalt

Haushaltsplanung als Teil von Gender Mainstreaming

Die Strategie des Gender Mainstreaming (GM) als durchgängige Orientierung auf Gleichstellung findet auch Anwendung bei der Erstellung des Haushalts sowohl eines einzelnen Ressorts als auch der gesamten Bundesregierung. GM ist daher nicht nur bezogen auf Fragen der Personalentwicklung, der Organisation, der Rechtsetzung oder der Programmgestaltung, sondern auch auf die Haushaltsplanung. Der Haushaltsplanung kommt für GM durch die Anreiz- und Steuerungswirkungen, die die Strukturierung der Ein- und Ausgaben hat, besondere Bedeutung zu. Mit der Verteilung von Ressourcen im Haushaltsplan werden Aufgabenstellungen definiert und (politische) Prioritäten gesetzt.

Der Haushaltsplan gemäß § 2 HGrG und § 2 BHO

  • Ist die zahlenmäßige Darstellung des Arbeitsprogramms und Aufgabenstellung des Ressorts;
  • hat politische Programmfunktion, insofern darin die Kosten für die zukünftigen Aufgaben und Leistungen und Verwaltungstätigkeiten kalkuliert werden;
  • hat finanzwirtschaftliche Steuerungsfunktion, insofern jedes Verwaltungshandeln auch als Haushaltsvollzug verstanden werden kann;
  • hat volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Steuerungsfunktion, weil der Staat über die Einnahmen- und Ausgabenplanung auf die Wirtschaft und Gesellschaft einwirkt;
  • hat politische und administrative Kontrollfunktion, da mit internen und externen Haushaltskontrollen geprüft werden kann, inwieweit politische Programme tatsächlich umgesetzt worden sind.

Die konsequente und systematische Umsetzung der Strategie des GM bei der Haushaltsaufstellung, beim Haushaltsvollzug und bei der Haushaltskontrolle wird auch als "Gender Budgeting" bezeichnet.





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