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Gleichstellungsprüfung der Europäischen Kommission

So praktiziert beispielsweise die Europäische Kommission für ihre eigene Politik, d.h. für Legislativvorschläge, Strategiepapiere und Gemeinschaftsaktionen, eine analytische Gleichstellungsprüfung, die sich in drei grundlegenden Schritten vollzieht.

Arbeitsschritte:

Anforderungen/Überlegungen:

Arbeitsschritt 1

Prüfung und Feststellung der geschlechtsspezifischen Relevanz

Um diese geschlechtsspezifische Relevanz zu prüfen, werden nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten benötigt. Es müssen die richtigen Fragen gestellt werden:

  • Betrifft der Vorschlag eine oder mehrere Zielgruppen? Hat er Einfluss auf das tägliche Leben eines Teils/von Teilen der Bevölkerung?

  • Gibt es in diesem Bereich Unterschiede zwischen Männern und Frauen (im Hinblick auf Rechte, Ressourcen, Beteiligung, Werte und Normen)?

Kann eine der beiden Fragen bejaht werden, so gibt es eine geschlechtsspezifische Komponente in diesem Bereich. In diesem Fall sollte eine Bewertung des möglichen, geschlechtsspezifischen Einflusses auf den Vorschlag durchgeführt werden.

 

Arbeitsschritt 2

Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkung der Maßnahme anhand von verschiedenen Kriterien

Zu den Kriterien gehören beispielsweise Unterschiede zwischen Frauen und Männern in Bezug auf:

  • Beteiligung (z.B. in Gremien, Entscheidungspositionen, Gehaltsgruppen, Verbänden etc.)

  • Ressourcen (wie Zeit, Raum, Geld, Information, Bildung etc.)

  • Normen und Werte, die die Geschlechterrollen beeinflussen

  • Rechte sowie Zugang zu Rechten

Arbeitsschritt 3

Umsetzung des Bewertungsergebnisses; gleichstellungspolitische Ausrichtung der Maßnahme

Wie kann die geplante Maßnahme dazu beitragen, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern?