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Gleichstellungsprüfung der Europäischen Kommission
So praktiziert beispielsweise die Europäische Kommission für ihre eigene Politik, d.h. für Legislativvorschläge, Strategiepapiere und Gemeinschaftsaktionen, eine analytische Gleichstellungsprüfung, die sich in drei grundlegenden Schritten vollzieht.
Arbeitsschritte: | Anforderungen/Überlegungen: |
Arbeitsschritt 1 Prüfung und Feststellung der geschlechtsspezifischen Relevanz | Um diese geschlechtsspezifische Relevanz zu prüfen, werden nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten benötigt. Es müssen die richtigen Fragen gestellt werden:
Kann eine der beiden Fragen bejaht werden, so gibt es eine geschlechtsspezifische Komponente in diesem Bereich. In diesem Fall sollte eine Bewertung des möglichen, geschlechtsspezifischen Einflusses auf den Vorschlag durchgeführt werden.
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Arbeitsschritt 2 Bewertung der geschlechtsspezifischen Auswirkung der Maßnahme anhand von verschiedenen Kriterien | Zu den Kriterien gehören beispielsweise Unterschiede zwischen Frauen und Männern in Bezug auf:
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Arbeitsschritt 3 Umsetzung des Bewertungsergebnisses; gleichstellungspolitische Ausrichtung der Maßnahme | Wie kann die geplante Maßnahme dazu beitragen, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern? |

