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Arbeitshilfen der Bundesregierung
Entscheidungsprozesse nach dem Prinzip des Gender Mainstreaming kommen prinzipiell immer dann in Betracht, wenn ein Vorhaben (Gesetze, Programme, Forschungsprojekte, Fördermaßnahmen, verwaltungsinterne Maßnahmen wie beispielsweise Personalentwicklung etc.) Menschen, d.h. Frauen und Männer, betrifft. Entscheidend ist, dass dieser Prüfprozess systematisch erfolgt.
Es ist eine gemeinsame Verständigung darüber notwendig, in welchen Phasen oder Schritten sich ein solcher Prozess vollziehen und auf welche Weise das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern in jeder Phase einbezogen werden soll.
Gender Mainstreaming verlangt daher von den Umsetzungsverantwortlichen Kreativität, neue spezielle Methoden und Instrumente zu entwickeln und zu testen. Denn es gibt nicht die eine, für alle Sachgebiete und Fragen passende Gender-Mainstreaming-Methode.
Die bisher entwickelten und erfolgreich erprobten Instrumente lassen sich in drei Gruppen einteilen:
Analytische Instrumente wie z.B. geschlechterdifferenzierte Statistiken und Analysen, Checklisten, Gleichstellungsprüfungen;
Bildungsinstrumente wie Schulungen und Gender-Trainings;
Konsultationsinstrumente wie die Einrichtung von Lenkungs- und Steuerungsgruppen, Befragungen, Anhörungen etc.
Arbeitshilfen der Bundesregierung
- Gender Mainstreaming bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften
- Gender Mainstreaming in the Preparation of Legislation
- Intégration de la dimension de sexe lors de I`élaboration de dispositions légales
- Gender Mainstreaming in Forschungsvorhaben
- Gender Mainstreaming im Berichtswesen
- Merkblatt: Gender Mainstreaming im Berichtswesen
- Gender Mainstreaming bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Leitfaden: Gender Mainstreaming im Europäischen Sozialfonds

