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Die Gestaltung von Rechtsetzung
Das zentrale Mittel externer Steuerung ist das Recht - in Form formeller Gesetze oder in Form untergesetzlicher Normen. Gender Mainstreaming bedeutet in diesem Handlungsfeld, dass alle Beteiligten in allen Phasen der Rechtsetzung Gender-Aspekte berücksichtigen und Rechtsetzung tatsächlich dazu beiträgt, Gleichstellung im Geschlechterverhältnis zu fördern. Das bedeutet insbesondere, in die Gesetzesfolgenabschätzung auch die Prüfung der Gleichstellungsfolgen einer Regelung mit aufzunehmen. Einige Staaten, Bundesländer und Organisationen haben Instrumente und Arbeitshilfen entwickelt, z.B. "Gender Impact Assessments" (GIA) .
Die Bundesregierung nutzt die Arbeitshilfe Rechtsetzung. Sie beinhaltet:
- eine Relevanzprüfung mit der ermittelt wird, inwieweit mit der beabsichtigten Regelung Gleichstellungsaspekte berührt werden;
- eine Hauptprüfung, mit der die Wirkungen der beabsichtigten Regelung auf unterschiedliche Frauen und unterschiedliche Männer ermittelt werden.
Diese Arbeitshilfe ist auf alle Regelungsvorhaben anwendbar.
In der Rechtswissenschaft sind zudem einige Gender-Aspekte identifiziert worden, die hier regelmäßig von Bedeutung sind.
Gender-Aspekte in der Rechtsetzung
- Männliche Norm: Normen und Vorschriften haben sich historisch lange ausschließlich an einer männlichen Lebensrealität orientiert. Dies wird schon sprachlich deutlich, wenn nur von männlichen Subjekten die Rede ist. Von einer männlichen Realität wird beispielsweise auch dann ausgegangen, wenn im Sozialrecht ein Leitbild dominiert, dass lebenslange Vollzeiterwerbstätigkeit zur Norm macht. Diese Norm erfüllen viele Frauen und zunehmend auch Männer nicht mehr. Um Fehler zu vermeiden, muss Gender immer mitgedacht werden.
- Verdeckte Diskriminierung: Normen sind heute oft geschlechtsneutral formuliert. Sie treffen aber auf eine Wirklichkeit von geschlechtsspezifischer Unterschiede. Werden diese nicht beachtet, erzeugt dies oft mittelbare Diskriminierung, also eine tatsächliche Benachteiligung von Frauen oder von Männern trotz (bzw. wegen) geschlechtsneutraler Regelung.
- Sprache: Normsprache normiert. Daher sollte bei der Formulierung von Rechtsvorschriften ausdrücklich auf Männer und auf Frauen oder auf beide in Begriffen, die wirklich explizit beide adressieren, Bezug genommen werden. Dies ist im Bund Pflicht (§ 1 Abs. 2 BGleiG, § 42 Abs. 5 GGO), aber auch sachlich angezeigt.
- Ist-Zustand: Bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften sind die unterschiedlichen Lebenslagen von Männern und Frauen zu berücksichtigen, um adäquat steuern zu können. Dabei sind insbesondere unmittelbare und mittelbare Diskriminierungen zu erkennen und unterschiedliche Interessen zu ermitteln, die der Vielfalt heutiger Lebensformen und -entscheidungen entsprechen.
- Folgenabschätzung: Zur Rechtsetzung gehört heute die prospektive Gesetzesfolgenabschätzung, um systematisch Regelungsfolgen realistisch und zielgruppenorientiert zu prognostizieren. Werden dabei Geschlechterdifferenzen ausgeblendet, bleibt diese Abschätzung ungenau, weil mögliche Stereotypisierungen reproduziert statt realistische Prognosen ermittelt werden. Im Rahmen eines Gender Impact Assessment (GIA), also einer Gleichstellungsfolgenabschätzung, können die Folgen einer geplante Maßnahme auf Männer und auf Frauen differenziert erfasst werden. Dabei sind Hauptauswirkungen, aber gerade auch unbeabsichtigte Nebenwirkungen zu untersuchen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat dazu ein Pilotprojekt Gender Mainstreaming in der prospektiven Gesetzesfolgenabschätzung eines Altenhilfestrukturgesetzes durchgeführt. Das Bundesministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit hat die Strahlenschutzverordnung mit Hilfe einer GIA neu gefasst.

