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Das Berichtswesen
Die Verwaltung arbeitet auch mit dem Mittel der Information, eher indirekt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, eher direkt im Rahmen des Berichtswesens. Dabei erstellt die Bundesregierung Berichte selbst oder nimmt Stellung zu Berichten Dritter.
In beiden Fällen wird die Erarbeitung eines Berichtes häufig an Dritte vergeben, bzw. werden im Rahmen der Ressortforschung Gutachten oder wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben, zur Ermittlung der Grundlagen für einen Bericht. In der Umsetzung von Gender Mainstreaming ist schon bei der Auftragsvergabe und bei der Auftragsabnahme die durchgängige Orientierung auf das Querschnittsziel der Gleichstellung gefordert. Hinweise zu den konkreten Fragen, die dann zu stellen sind, enthält die Arbeitshilfe Ressortforschung. Außerdem wird im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine Arbeitshilfe für das Berichtwesen erarbeitet.
Leitlinien für das Berichtswesen sind:
- Bereits in der Fragestellung wird der Aspekt der Gleichstellung berücksichtigt und Gender als wichtige Strukturkategorie einbezogen.
- Im Vertrag mit oder im Auftrag an Dritte wird die Verpflichtung aufgenommen, Gender Mainstreaming umzusetzen, also Gender-Aspekte und das Gleichstellungsziel mit zu bearbeiten.
- Bei der Abnahme des Berichts wird die Einhaltung der Vorgaben der Gleichstellungsorientierung überprüft. Die Vorgaben sind eingehalten, wenn
- der Bericht in geschlechtergerechter Sprache verfasst wurde,
- in Darstellungen und Bilder keine Geschlechterstereotype reproduziert werden,
- empirische Aussagen geschlechterdifferenziert getroffen und belegt werden und
- durchgängig Ausführungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern enthalten sind.

