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Kosten-Nutzen-Verhältnisse

Instrumente des Gender Budgeting

Budgetinzidenzanalyse

Eine Form des Gender-Budgeting ist die geschlechterdifferenzierte Budgetinzidenzanalyse, mit der der "Nutzen" von Staatsausgaben kontrolliert werden soll. Mit der Budgetinzidenzanalyse können folgende Fragen beantwortet werden:

  • Wer empfängt welche staatlichen Leistungen (Ausgabeninzidenz)?
  • Wer trägt wie stark über Steuern und Abgaben zum Staatshaushalt bei (Einnahmeninzidenz)?
  • Wie wirkt sich dies auf die Umverteilung des Staatshaushaltes aus? Wer zahlt per Saldo und wer empfängt (Budgetinzidenz)?

Die Voraussetzung für diese Analysemethode ist die entsprechende geschlechtsdifferente Aufbereitung des Haushaltes auf der Einnahmen- und Ausgabenseite, um die Inzidenzen auf Personen bezogen abbilden zu können.

Beispiel:
Das Konzept der geschlechterdifferenzierten Budgetinzidenzenanalyse ist im Kanton Basel-Stadt umgesetzt worden http://www.gleichstellung-bs.ch.

Geschlechterdisaggregierte Analyse öffentlicher Aufgaben

Mit Daten über die Nutzung von öffentlichen Mitteln und Einrichtungen durch Haushalte und Personen (Männer und Frauen) soll ermittelt werden, wem die Gelder konkret zufließen. Methodisch sind zwei Analyseebenen vorgegeben:

  • Einschätzung der Ausgaben für bestimmte öffentliche Leistungen pro Einheit (z.B. die durchschnittliche Ausgabe für die Nutzung einer Einrichtung pro Frau/Mann),
  • der Grad der Nutzung einer Einrichtung nach Geschlecht (vgl. Frey 2003).

Geschlechterdisaggregierte Nutzenanalyse

Mit Umfragen und Erhebungen werden Interessen und Prioritäten von Bevölkerungsgruppen in Bezug auf den Nutzen von Ausgaben und Einsparungen ermittelt und darauf gegründet der Nutzen der Ausgaben in einzelnen Bereichen bestimmt. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, dass Männer und Frauen von der staatlichen Ausgabenpolitik unterschiedlich profitieren, u.a. wegen der geschlechtspezifischen Arbeitsteilung. Ziel ist auch, vor allem auf kommunaler Ebene, Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Haushaltes zu beteiligen. (vgl. Frey 2003)

Geschlechterdisaggregierte Analyse des Steueraufkommens

Bei diesem Instrument wird die Einnahmeseite der öffentlichen Haushalte einer Gender-Analyse unterzogen. Gefragt wird nach dem Umfang, in dem Männer und Frauen zu den direkten und indirekten Steuern und zu Gebühren beitragen. Wegen ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung wird der Beitrag der unbezahlten Arbeit zur Volkswirtschaft in diese Analyse einbezogen, der über die Zeitbudgeterhebung als Satellitensystem zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt werden kann (vgl. Frey 2003).

Beispiele für Gender Budgeting

Mögliche Ansatzpunkte für Gender Budgeting aus deutscher Perspektive
Bei den Beispielen wurde nicht zwischen Bundes-, Länder- und Gemeindehaushalten unterschieden.

Gender Budgeting in der Bundesrepublik

Die interministerielle Arbeitsgruppe GM (IMA) hat in ihrer 9. Sitzung im Juni 2003 die Einsetzung einer Unterarbeitsgruppe "Gender Budgeting" beschlossen. Ziel der Arbeit ist die Erarbeitung konzeptioneller Vorschläge zu Gender Budgeting in der Bundesregierung bis zum Frühjahr 2006.

Gender Budgeting in der Europäischen Union

Das Europäischen Parlament hat die Entschließung zu "Gender Budgeting - Aufstellung öffentlicher Haushalte unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten" (2002/2198(INI)) verabschiedet.

In der Entschließung wird die Kommission ersucht, binnen zwei Jahren eine Mitteilung über Gender Budgeting auszuarbeiten und Indikatoren und Vergleiche aufzustellen, die die Ergebnisse der Arbeit der Sachverständigengruppe für Gender Budgeting berücksichtigen. Der Prozess soll dargestellt und eine Aktionsstrategie für die Europäische Union und die Mitgliedstaaten entworfen werden. Gender Budgeting soll außerdem bei der Umsetzung des zweiten Teils des Fünften Programms für Chancengleichheit nach der Halbzeitbewertung im Dezember 2003 in die Ziele, Instrumente und Mechanismen der Rahmenstrategie für Gleichheit einbezogen werden.

Gender Budgeting wird definiert als die Anwendung von GM im Haushaltsverfahren zur geschlechtsspezifischen Bewertung der Haushaltspolitik, das heißt die Einbeziehung einer Geschlechterperspektive in sämtliche Ebenen des Haushaltsverfahrens und die Umstrukturierung von Einnahmen und Ausgaben mit Blick auf die Förderung der Gleichstellung.

Formulierte Grundsätze für die Aufstellung der Haushalte sind u.a.

  • Wirksamkeit: wirksamere Nutzen der Ressourcen, bessere Qualität und Wirksamkeit der öffentlichen Dienste entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern
  • Transparenz: besseres Verständnis der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen seitens der Bürgerinnen und Bürger und somit verstärkte Transparenz und Rechenschaftspflicht nationaler und kommunaler Regierungen
  • Gleichstellung: Faire und ausgewogene Haushaltspolitik im Hinblick auf die Verringerung von Ungleichheiten und zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaft und Gesellschaft

Die Aufstellung eines öffentlichen Haushalts unter geschlechtsspezifischen Gesichtspunkten umfasst:

  • Feststellung, wie die verschiedenen Bürgerinnen und Bürger in den Genuss öffentlicher Ausgaben gelangen und zum öffentlichen Einkommen beitragen, und Herausstellung des Unterschieds zwischen Frauen und Männern durch Nutzung quantitativer und qualitativer Angaben und Vergleiche,
  • Bewertung der unterschiedlichen Auswirkungen der Haushaltspolitik und der Umverteilung von Mitteln in Form von Geld und Dienstleistungen auf Unterschiede zwischen Frauen und Männern bezüglich Sozial- und Hausarbeit und sozialer Reproduktion,
  • Analyse der geschlechtsspezifischen Auswirkungen in allen Sektoren der öffentlichen Intervention und schrittweise Einführung des Gender Budgeting in allen Politikbereichen wie Bildung, Wohlfahrt und soziale Dienste, Gesundheitsbetreuung, Aktionen und Maßnahmen für Beschäftigung, Verkehr, Wohnungsbau usw.,
  • Konzeption eines "Bottom-up" - Haushaltsverfahrens und Förderung der Beteiligung und Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern und betroffener Akteure (Verbände und NRO) mit dem Ziel, verschiedene konkrete Bedürfnisse sowie die jeweiligen Politiken und Maßnahmen herauszuarbeiten, um diesen zu entsprechen,
  • Prüfung, ob die Zuteilung der Mittel in angemessener und ausgewogener Weise den unterschiedlichen Bedürfnissen und Forderungen von Männern und Frauen entspricht,
  • Gewährleistung der gebührenden Berücksichtigung geschlechtsdifferenzierender Analysen und Auswirkungen in allen Phasen des Haushaltsverfahrens wie Entwurf, Beschluss, Durchführung, Kontrolle und Bewertung des Haushaltsplans,
  • Verwendung des öffentlichen Haushalts zur Festlegung aussagefähiger politischer Prioritäten und Ermittlung spezifischer Instrumente, Mechanismen und Aktionen zur Verwirklichung der Gleichstellung von Männern und Frauen durch öffentliche politische Maßnahmen,
  • Neufestsetzung von Prioritäten und Neuzuweisung öffentlicher Ausgaben, ohne zwangsläufig das Gesamtvolumen des öffentlichen Haushalts aufzustocken,
  • Überprüfung/Rechenschaftsablegung betreffend Wirksamkeit und Effizienz öffentlicher Ausgaben im Hinblick auf festgesetzte Prioritäten und Verpflichtungen allgemein und konkret im Hinblick auf die Beachtung der Chancengleichheit von Männern und Frauen bei der Umverteilung der Ressourcen und öffentlichen Dienste.