Die Umsetzung von Gender Mainstreaming in die Alltagspraxis der Verwaltung ist eine Aufgabe, die sich nicht nebenbei erledigen lässt. Neben personellen Ressourcen sind spezialisiertes Fachwissen und Gender-Kompetenz gefordert. Insbesondere Kenntnisse zu Unterschieden von Lebenslagen von Männern und Frauen, zu Geschlechterverhältnissen und zu möglichen spezifischen Situationen von Zielgruppen muss verfügbar sein, um Politik gleichstellungsorientiert gestalten zu können.
Personelle Ressourcen sind vorzusehen für alle Aufgaben, die im Rahmen der organisatorischen Absicherung von Gender Mainstreaming, wie beispielsweise abteilungsübergreifende Arbeitsgruppen, zu erfüllen sind. Die Leitung trägt die Verantwortung für die sachgemäße Organisation dieser Ressourcen (§ 11 (2) GGO).
Materielle Ressourcen sind notwendig für die Finanzierung von externen Leistungen, wie:
Eine zusätzliche Ressource zur Unterstützung der Umsetzung von Gender Mainstreaming kann auch die Beteiligung von fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und deren Zusammenschlüssen, Vereinen und Verbänden sein, die im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter engagiert sind und über fachpolitisches Wissen verfügen. Dazu gehören u.a. der Deutsche Frauenrat und die in ihm zusammengeschlossenen Verbände sowie der Deutsche Juristinnenbund, politische Stiftungen oder Gewerkschaften. Auch Zuwendungsempfänger von Programmen (Pilotprojekte) verfügen vielfach über spezialisierte Kenntnisse in Politikfeldern, die über unterschiedliche Formen der Beteiligung in die Facharbeit einbezogen werden können.
Beispiele aus dem Ausland
International gehört die Bereitstellung von Ressourcen zu den wesentlichen Voraussetzungen für die Umsetzung von Gender Mainstreaming. Hier einige Beispiele:
Quelle: Schweikert, Birgit: Grundlagenpapier zu Gender Mainstreaming, 2000.