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Allgemein ergibt sich die Zielvorgabe aus dem Grundgesetz; daneben für die Bundesverwaltung aus dem Bundesgleichstellungsgesetz. Dort findet sich auch die Vorgabe zur geschlechtergerechten Sprache. Weiter gibt es in der Bundesverwaltung eine Vorgabe zur geschlechtergerechten Repräsentation in Gremien.