Zuwendung
Öffentliche Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) sind Geldleistungen, die der Staat zur Erfüllung bestimmter Zwecke, also letztlich zur Aktivierung Dritter, an Stellen oder Personen außerhalb der Verwaltung geben kann, sofern das Interesse besteht, bestimmte Tätigkeiten, Institutionen oder Projekte zu fördern. Die Geldleistungen müssen zweckgebunden und zukunftsbezogen sein. Auf sie besteht grundsätzlich kein Anspruch, auch wenn über sie rechtsfehlerfrei - und insbesondere frei von Diskriminierungen - zu entscheiden ist. Geldleistungen können an natürliche Personen, öffentliche und private Unternehmen, soziale oder ähnliche Einrichtungen gehen.
Gender Mainstreaming im Bereich der Zuwendungen bedeutet, in allen Phasen des Zuwendungsverfahrens - von der Programmplanung an über die Ausschreibung bis hin zur Vergabe der Fördermittel - gleichstellungsorientiert zu handeln.
Schon in der Planungsphase einer Zuwendung kann GM umgesetzt werden, indem u.a. untersucht wird:
- welche Zielgruppen vom Zweck der Zuwendung unmittelbar oder mittelbar begünstigt werden sollen,
- auf welche Lebensbereiche die Zuwendung bezogen ist und
- welche gleichstellungspolitischen Wirkungen von der Zuwendung voraussichtlich ausgehen werden.
Zuwendungen erfolgen im Rahmen und auf der Grundlage von Haushaltstiteln, in der Regel nach Förderrichtlinien, in denen die Kriterien für die Vergabe von Zuwendungen festgelegt sind. In den Richtlinien sind Informationen zu Voraussetzungen der Förderung, Höhe der Förderung, Antragsfristen, einzureichende Unterlagen und weitere Hinweise zum Verfahren der Beantragung enthalten.
In die Richtlinien kann - wie z.B. in den Richtlinien der Europäischen Sozialfonds - Gleichstellung als Querschnittziel bereits integriert werden. Generalklauseln sind dabei meist nur ein erster Schritt. Die Erarbeitung von differenzierteren Regeln erfordern die Beteiligung von fachkundigen Bürgerinnen und Bürgern und deren Zusammenschlüssen, Vereinen und Verbänden, die im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter engagiert sind und über fachpolitisches Wissen zum Regelungsbereich der Richtlinien verfügen.
Die Entscheidung über eine Zuwendung ist primär an fachlichen Kriterien und der Kompetenz der Antragstellenden orientiert. Gleichstellung kann aber auch in die Entscheidungsphase als Querschnittsziel integriert werden, indem z.B. untersucht wird,
wie viele Männer und wie viele Frauen in welchen Lebenslagen unmittelbar von der Zuwendung begünstigt werden,
- ob eine Entscheidung für andere gleichstellungspolitisch andere Wirkungen hat und
- ob mit der Entscheidung Bedingungen verknüpft werden können, mit der der Beachtung des Gleichstellungszieles bei den Zuwendungsempfängern und Zuwendungsempfängerinnen mehr Geltung verliehen wird.
